Eheähnliche Gemeinschaft (gleichgeschlechtlich)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kleene36
Beiträge: 66
Registriert: 28.10.2005 20:01
Wohnort: Hessen

Eheähnliche Gemeinschaft (gleichgeschlechtlich)

Beitrag von kleene36 »

Hallo zusammen,
also ich habe da mal eine kurze Frage. Ich wohne mit meiner Freundin (Lebensgefährtin) zusammen und wir sind beide Hartz 4 Empfänger *leider*
Wir sind derzeit als WG gemeldet. Wie sieht das eigentlich bei gleichgeschlechtigen Beziehungen aus :?: Wie stehen wir uns besser, als WG oder als Eheähnliche Gemeinschaft. Habe schon hier im Forum geschaut, aber keinen Beitrag gefunden. :?: Oder gibst es da keine Unterschiede.

Vielen Danke für eure Hife
Lg
die Kleene
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn Sie mit Ihrer Lebensgefährtin zusammenleben und das, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, auch so angeben, wird m.W. der AlgII-Satz für Sie beide von 345,-€ auf 311,-€ gekürzt.

sozialhilfe24.de:
4. Neuregelung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Gleichgeschlechtliche Partner, die nicht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragen sind, aber in einer sog. Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft zusammenleben sind nun im SGB II eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt: sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft, vgl. § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. c SGB II.
Dies hat die wirtschaftliche Konsequenz, dass das Einkommen des gleichgeschlechtlichen Partners wie bei verschiedengeschlechtlichen eheähnlichen Gemeinschaften im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit angerechnet wird. Der Gesetzgeber wollte die Besserstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften gegenüber Ehepaaren, Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beseitigen.
Gast

Re: Eheähnliche Gemeinschaft (gleichgeschlechtlich)

Beitrag von Gast »

kleene36 hat geschrieben:Wie stehen wir uns besser, als WG oder als Eheähnliche Gemeinschaft.:?:
Es ist Ihre Entscheidung, wie Sie mit wem zusammenleben.
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Sorry, aber wie Sie mit Ihrer Lebensgefährtin zusammenleben, ist keine Entscheidung mehr, sondern schlicht "Fakt". Sie können lediglich "entscheiden", ob Sie der ARGE die Wahrheit mitteilen, oder nicht.....

M.f.G.
wuschel04
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