kind arbeitet

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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oerisch
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kind arbeitet

Beitrag von oerisch »

hi,
ich bin 16 jahre alt und habe ne dringende frage. mein vater ist seit ein paar jahren arbeitslos und bezieht hartz 4. da ich mit 18 führerschein machen möchte, will ich neben der schule noch arbeiten um ihn mir leisten zu können. jetzt ist die frage, wenn ich noch zur schule gehe und nur neben bei 2-3 tage die woche arbeite unn höchstens 400€ im monat verdienen kann, kann ich dann alles behalten oder nimmt sich das arbeitsamt oder wer auch immer nen teil davon oder wird dann meinem vater der geld zuschuss gekürzt?? wenn ja, wie viel darf ich verdienen damit ich und mein vater alles behalten dürfen? ich gehe immer noch zur schule in die 11te klasse. mein vater meint ich dürfe 100€ verdienen, von jedem cent mehr werden mir 80% weggenommen. meine mutter meint ich kann verdienen wieviel ich will solange die schule mein "haupt-job" ist.
ich muss das unbedingt wissen da ich mich in dem bereich nicht so gut auskenne und nicht will das mein vater wegen mir weniger geld bekommt.

danke im vorraus
MFG
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo oerisch
Dein Vater hat recht, 100 € Zuverdienst (pro Person) bleiben anrechnungsfrei.
Einkommen muß aber trotzdem der ARGE gemeldet werden.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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oerisch
Beiträge: 3
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Beitrag von oerisch »

ansonsten werden mir 80% weggenommen?
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo oerisch
Da ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt werden alle Einkommen angerechnet. Alg2 ist eine Grundsicherung zum Lebensunterhalt und jeder hat soweit es geht dazu beizutragen die hilfsbedürftigkeit zu verringern.
Es wird also nichts weggenommen sondern ein Großteil der erzielten Einnahmen für den Lebensunterhalt angerechnet.
Gruß
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Farbetjan
Beiträge: 2
Registriert: 12.09.2006 20:57

Beitrag von Farbetjan »

Servus!

Ein Bekannter von mir hat das selbe Problem, dass er nur 100 Euro dazuverdienen darf.

Er ist seit kurzem 18, in der 13. Klasse und wird dementsprechend dieses Schuljahr sein Abitur ablegen. Seine Eltern erhalten Hartz 4.

Er ist nun nebenbei freier Mitarbeiter eines Meinungsforschungsinstitut.

Wäre es nicht denkbar, ein neues Konto anzulegen, auf das dann der Lohn (natürlich mehr als 100,00 €) transferiert und die Einrichtung des Kontos geheim gehalten wird?

Das Konto und dessen Einrichtung würde nichts kosten.
oerisch
Beiträge: 3
Registriert: 12.09.2006 19:22

Beitrag von oerisch »

Melinde hat geschrieben:Hallo oerisch
Da ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt werden alle Einkommen angerechnet. Alg2 ist eine Grundsicherung zum Lebensunterhalt und jeder hat soweit es geht dazu beizutragen die hilfsbedürftigkeit zu verringern.
Es wird also nichts weggenommen sondern ein Großteil der erzielten Einnahmen für den Lebensunterhalt angerechnet.
Gruß
d.h. also ich darf soviel verdienen wie ich will??
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo oerisch
Ja, nur alles über 100 € wird zu einem bestimmten %Satz als Einkommen angerechnet.
Dazu hat DjTermi hier im Forum eine genauere Erklärung geschrieben:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... uverdienst


Hallo Farbetjan
Das mit einem weiteren Konto ist keine so gute Idee und gibt unweigerlich Ärger wenn Einnahmen verschwiegen werden.
ES GIBT EINEN REGELMÄSSIGEN DATENABTAUSCH ZWISCHEN ARGEN UND BANKEN

Grüsse an beide
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Gast

Beitrag von Gast »

Warum wird immer das wichtigste vergessen?

Wenn das Kind seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, gehört es nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Farbetjan
Beiträge: 2
Registriert: 12.09.2006 20:57

Beitrag von Farbetjan »

was heißt denn "Lebensunterhalt selbst bestreiten"?

Das die Eltern nicht z.B. nur 2 Personen als Bedarfsgemeinschaft angeben?
Würde das aber dannnicht heißen, dass das 18jährige, noch im Haus der Eltern lebende Kind mehr als 400 Euro verdienen müsste? Und wird dann nichts von seinem Gehalt abgezogen und an die Eltern verteilt? Und das auch nur bei einem Minijob, neben der Schule (Gymnasium)?
UniQue
Beiträge: 4
Registriert: 14.09.2006 13:12

Habs nicht ganz verstanden

Beitrag von UniQue »

Also hab verstanden das man bis 100 € anrechnungsfreies Geld verdienen kann, wenn die Eltern(Mutter) Hartz 4 bekommen und das, dass Geld über den 100 € angerechnet wird mit einem bestimmten Prozentsatz.

Also meine Frage ist jetzt :

Wenn ich jetz 400 € verdiene als Geringverdiener bekomme ich auf jeden fall
100 € was meiner Mutter nicht angerechnet(abgezogen vom Arbeitslosengeld 2) wird.
Aber was ist mit den restlichen 300 €?
Davon werden z. B. 80 % abgezogen ?
Also bleiben mir da 60 € übrig.
Und da wird nichts bei meiner mutter abgezogen ( die 60 € z. B.) ?

EDIT :

Und wenn ich nur zu 100 € arbeiten sollte, werden davon steuern abgezogen?
(Lohnsteuer, Solidaritätssteuer, Kirchensteuer, Krankenversicherungssteuer, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
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D_C
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Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo,

wenn ich das richtig sehe läuft das so:

276 Euro U25 Regelsatz +
200 Euro Eigenenanteil an den Unterkunftskosten (bei einem 3 Personenhaushalt, sagen wir mal 600 Euro Miete, also 1/3 der Kosten)
= 476 Euro Regelsatzbedarf monatlich (inklusive Kindergeld)
da dass Kindergeld abgezogen wird, bleibt ein Alg2 Anpsruch von
322 Euro monatlich.

Wenn U25 jetzt einen 400 Euro Job hat, dann ist das Einkommen von U25=
400 Euro Verdienst +
154 Euro Kindergeld
= 554 Euro monatliches Einkommen


Wenn U25 jetzt einen 400 Euro Job hat und bleibt in der Bedarfsgemeinschaft dann gilt:

276 Euro U25 Regelsatz +
200 Euro Eigenenanteil an den Unterkunftskosten +
160 Euro Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit
= 636 Euro monatlicher Bedarf

davon werden dann bei der Alg2 Berechnung
400 Euro Verdienst +
154 Euro Kindergeld
= 554 Euro abgezogen, bleibt also ein Alg2 Anspruch von
82 Euro monatlich.

Du müsstest also bei einem 400 Euro Job, deinen Eltern 240 Euro (+ das Kindergeld, aber das bekommen ja vermutlich eh deine Eltern) jeden Monat abgeben, damit sie wie bisher klar kommen.

Die Berechnung ist ohne Gewähr

Gruß
DC
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