Hallo Leute, ich hoffe mir kann jemand helfen?!!
1.
also mein Sohn ( 16) bekommt 450 Brutto und 350 Netto Lehrlingsgeld. Davon gehen weg: 150 Fahrkosten, 50 Versicherung: Bleiben 150€. Und das ziehen sie mir vom ALG 2 ab. Doch ichhabe doch die selben Kosten und mir fehlt das Geld im mOnat. Und wen ich es von meinem Sohn verlange, dann hat er gar nichts und geht aber arbeiten. Ist das das gesetzt bis 25 Jahre??
2.Da mein Sohn seinen Arbeitsplatz nur bis MO - FR bis 16 Uhr erreicht , er aber bis 22 Uhr und auch am WE arbeiten Muss( Hallenbad), macht er jetzt Fahrerlaubnis . Kann ich da Zuschuss von der ARGe verlangen, da er ja sonst nicht flexibel einsetzbar ist.??Und bezahlen kann e res ja gleich garnicht
Azubi und kein Geld??
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Hallo sportbluegreen
BAB sollte nochmal beantragt werden denn Alg2 ist eine nachrangige Leistung.
Da wird bei der Bewilligung das Einkommen der Eltern berücksichtigt aber mit Alg2 kommt man keinesfalls über die Einkommensgrenze.
Zuschuß zum Führerschein gibt es nicht.
Gruß
BAB sollte nochmal beantragt werden denn Alg2 ist eine nachrangige Leistung.
Da wird bei der Bewilligung das Einkommen der Eltern berücksichtigt aber mit Alg2 kommt man keinesfalls über die Einkommensgrenze.
Zuschuß zum Führerschein gibt es nicht.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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hallo! ich wollte mich auch mal zu wort melden, da ich vor einiger zeit genau das gleiche problem hatte!bin 20,hatte eine lehrstelle ausserhalb (tankstelle) wo ich auch wochenende, und feiertags und nachts arbeiten musste!musste mir dann ein auto kaufen, um zur arbeit zu kommen, doch das arbeitamt hat es nicht interessiert!habe die lehre abgebrochen da es kein sinn für mich gemacht hat, da ich ja mein ganzes lehrlingsgeld für die fahrtkosten zur arbeit ausgeben musste!gott sei dank wohnte ich zu der zeit noch zu hause(Mein Vater bekommt auch nur hartz 4). ja und jetzt habe ich eine neue lehre auch ausserhalb. jetzt ist die sachlage so: ein lehrling hat nur anspruch auf BAB wenn er aufgrund, das die lehrstelle in einem anderen ort liegt ,eine eigene wohnung oder zimmer bezieht. Sonst sind die grundvoraussetzungen nicht gegeben(und nicht weil du alg2 beziehst , das ist quatsch). ich würde vorschlagen das dein sohn sich ein zimmer sucht oder eine kleine 1 raum wohnung..dann sieht es besser aus..ansonsten bin ich der meinung, hat das keinen sinn(weiß jetzt gar nicht ob der arbeitsort deines sohnes weit entfernt ist) würde mich freunen, wenn du mir antworten würdest!