Mit Lebenspartner zusammen ziehen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Andrea34
Beiträge: 11
Registriert: 15.01.2006 14:04

Mit Lebenspartner zusammen ziehen?

Beitrag von Andrea34 »

Hallo, wer kennt sich da aus?

Ich möchte in nächster Zeit mit meinen Freund zusammen ziehen. Wie wird denn das errechnet?
Er verdient ja auch nicht so viel und mein Hartz 4 fällt da garantiert weg. Denn dann habe ich nur noch mein Unterhalt für die Kinder und das Kindergeld. Und ich hab mal alles durchgerechnet, wenn die Miete bei 500 warm läge, dann hätten wir gerade mal 600 Euro zum Leben und ob das ausreicht?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andrea34
Rechner zum Alg2 findest Du
hier:

http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php

und hier:

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Andrea34
Beiträge: 11
Registriert: 15.01.2006 14:04

zusammen ziehen?

Beitrag von Andrea34 »

Das kenn ich schon, hab ich selbst auf meinen PC.
Also laut der Berechnung bekomme ich da kein hartz 4 mehr.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Dann ist die Sache doch erledigt, versthe nicht was Du dann von uns möchtest.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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