Änderung beim Wohngeldgesetz geplant
Nach der „Fortentwicklung“ des SGB II soll jetzt auch das Wohngeldgesetz „fortentwickelt“ werden.
Wie zu erwarten für Betroffene nicht zum Guten.
Ist es heute noch möglich als geringverdienendes Mitglied einer Wohngemeinschaft Wohngeld zu beantragen soll es das in Zukunft nicht mehr geben.
War bislang die Zahl und das Einkommen der zum Haushalt zählenden Familienmitglieder eine wichtige Ausgangsgrösse bei der Berechnung eines Anspruchs auf Wohngeld, wird Familienmitglied durch Haushaltsmitglied ersetzt.
Wer sich das geplante mal näher anschauen möchte :
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften Stand 10.08.07
und das derzeit gültige Wohngeldgesetz
Ein gegenseitiges Einstehen füreinander wird (quasi noch durch die Hintertür) eingeführt.
Und was sich dann beim Wohngeld in der Praxis bewährt hat lässt sich gar trefflich auf andere „Gesetze zur sozialen Sicherheit“ übertragen.
Wie üblich wird das dann auch wieder als Schritt zur Verwaltungsvereinfachung verkauft.
Regierungen, die uns Bürger mit solchen Gesetzen verkaufen sollen sich selber fortentwickeln = fort, fort mit euch.