Hartz 4 Links
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hartz 4 Links
Carola hat mich auf die Idee gebracht. Weil sie auch immer sehr gute Links hat die sie in die einzelnen Beiträge als weitere Hilfestellung schreibt.
Nun könnte man auch die Suche nutzen
(Die Suchbox oben rechts z.B durchsucht www.flunk.de und Google)
Ich möchte nun hier gleich obenangestellt die Möglichkeit geben wirklich nützliche Links zu nennen .
Diese werde ich dann unter die Lupe nehmen und nochmal beschreibend bearbeiten
Auf der extra Seite
http://www.flunk.de/webkatalog/kurzvors ... igkeit.php
dann die nützlichsten mit Beschreibung einfügen.
Schreibt nicht einfach nur den Link rein sondern schreibt auch warum er für euch nützlich ist, was die verlinkte Seite für euch besonders erwähnenswert macht.
Hier geht es natürlich nur über Links zum Thema Hartz 4.
Ich fang dann mal an und möchte euch die Gesetzestexte des Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende vorstellen.
Auf 84 Seiten hat das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung das SGB 2 ins Internet gestellt.
http://db03.bmgs.de/sgb02/sgb02xinhalt.htm
Ich bin dann mal gespannt was da noch so zusammenkommt.
Alles Gute
Flunk
Nun könnte man auch die Suche nutzen
(Die Suchbox oben rechts z.B durchsucht www.flunk.de und Google)
Ich möchte nun hier gleich obenangestellt die Möglichkeit geben wirklich nützliche Links zu nennen .
Diese werde ich dann unter die Lupe nehmen und nochmal beschreibend bearbeiten
Auf der extra Seite
http://www.flunk.de/webkatalog/kurzvors ... igkeit.php
dann die nützlichsten mit Beschreibung einfügen.
Schreibt nicht einfach nur den Link rein sondern schreibt auch warum er für euch nützlich ist, was die verlinkte Seite für euch besonders erwähnenswert macht.
Hier geht es natürlich nur über Links zum Thema Hartz 4.
Ich fang dann mal an und möchte euch die Gesetzestexte des Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende vorstellen.
Auf 84 Seiten hat das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung das SGB 2 ins Internet gestellt.
http://db03.bmgs.de/sgb02/sgb02xinhalt.htm
Ich bin dann mal gespannt was da noch so zusammenkommt.
Alles Gute
Flunk
Zuletzt geändert von Flunk am 12.12.2005 08:26, insgesamt 1-mal geändert.
Unterkunfts und Heizkostenrichtlinien
Eine Tabelle mit Links auf die Unterkunfts und Heizkostenrichtlinien einiger Städe in Deutschland könnt Ihr finden unter
Unterkunfts und Heizkostenrichtlinien
Hier habt Ihr schon mal einen Anhaltspunkt auch wenn eure Stadt nicht dabei ist.
Als Beispiel hier mal die Stadt Stollberg in Sachsen
1 Person 230 EUR Kaltmiete und 45 EUR Heizkosten
2 Personen 310 EUR Kaltmiete und 60 EUR Heizkosten
3 Personen 365 EUR Kaltmiete und 75 EUR Heizkosten
4 Personen 425 EUR Kaltmiete und 90 EUR Heizkosten
Quelle : Stolberg Sachsen
Grüße Flunk
Unterkunfts und Heizkostenrichtlinien
Hier habt Ihr schon mal einen Anhaltspunkt auch wenn eure Stadt nicht dabei ist.
Als Beispiel hier mal die Stadt Stollberg in Sachsen
1 Person 230 EUR Kaltmiete und 45 EUR Heizkosten
2 Personen 310 EUR Kaltmiete und 60 EUR Heizkosten
3 Personen 365 EUR Kaltmiete und 75 EUR Heizkosten
4 Personen 425 EUR Kaltmiete und 90 EUR Heizkosten
Quelle : Stolberg Sachsen
Grüße Flunk
Wenn Ihr irgendwelche nützlichen Links habt, dann könnt Ihr die hier auch gerne einschreiben.
Auch wenn Ihr die Links schon in einer Antwort oder Frage genannt habt.
Bitte aber auch eine Beschreibung was man dort nützliches finden kann.
So könnte dann eine übersichtliche Linkliste zum Thema Hartz 4 entstehen.
Bitte macht mit.
Grüße Flunk
Auch wenn Ihr die Links schon in einer Antwort oder Frage genannt habt.
Bitte aber auch eine Beschreibung was man dort nützliches finden kann.
So könnte dann eine übersichtliche Linkliste zum Thema Hartz 4 entstehen.
Bitte macht mit.
Grüße Flunk
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Re: Hartz 4 Links
Dieser Link hier funktioniert nicht mehr richtigFlunk hat geschrieben:
Auf 84 Seiten hat das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung das SGB 2 ins Internet gestellt.
http://db03.bmgs.de/sgb02/sgb02xinhalt.htm
Edit : Flunk ich habe den Link geändert

Kommt diese Fehlermeldung:
Fehlerseite
HTTP Status 404 - BMGS
Leider hat das System Ihre Anfrage nicht vollständig ausführen können. Vermutlich haben Sie einen veralteten Verweis bzw. Link gespeichert.
greetz
Tanja
Danke Tanjavanessa ,
Das haben die dann wohl verschoben nach hierhin
http://db03.bmgs.de/sgb02/sgb02xinhalt.htm
Grüße Flunk
Das haben die dann wohl verschoben nach hierhin

http://db03.bmgs.de/sgb02/sgb02xinhalt.htm
Grüße Flunk
Ralf Hagelstein hat hier einen netten Link erwähnt.
Sogenannte "Fachlichen Vorgaben" zum Thema Wohnungserstausstattung aus Hamburg
Infoline der Freien und Hansestadt Hamburg
Sogenannte "Fachlichen Vorgaben" zum Thema Wohnungserstausstattung aus Hamburg
Infoline der Freien und Hansestadt Hamburg
Anmerkung zu den Fachlichen Vorgaben von CarolaRalf Hagelstein hat geschrieben:Für die Wohnungserstausstattung sind die Kommunen zuständig.
Für Hamburg gilt folgendes:Nachzulesen in den Fachlichen Vorgaben:Es gelten folgende Wohnungseinrichtungspauschalen:
Einrichtungspauschale
Betrag in Euro
Wohnungseinrichtung 1. volljährige Person
809,-- €
Wohnungseinrichtung 2. volljährige Person
277,-- €
Wohnungseinrichtung für Kinder
224,-- €
Infoline der Freien und Hansestadt Hamburg
Der Verweis auf die fachlichen Vorgaben ist Prima. Diese Pauschalen werden aber ausschließlich bei einer Haushaltsneugründung (Einzug in die erste eigene Wohnung) gewährt, nicht aber als Ersatzbeschaffung oder nach einem Umzug in eine andere Wohnung.
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Anmerkung zu Carolas Anmerkung:
Nur weil etwas im Gesetz steht, muß es allein deshalb nicht rechtens sein.
Daher die vielen Verfahren vor den Sozialgerichten.
Möglich könnte z.B. eine Erstaustattung auch bei Scheidung, oder Verlust der Einrichtung durch Feuer sein. Hier ist immer der Einzelfall zu betrachten.
Nur weil etwas im Gesetz steht, muß es allein deshalb nicht rechtens sein.
Daher die vielen Verfahren vor den Sozialgerichten.
Möglich könnte z.B. eine Erstaustattung auch bei Scheidung, oder Verlust der Einrichtung durch Feuer sein. Hier ist immer der Einzelfall zu betrachten.
Ebay Verkäufe
Immer wieder stellt sich die Frage wie mit Verkauferlösen bei Ebay umzugehen ist.
Folgender Link zeigt auf das
der Verkaufserlös vom Verkauf von
Angemessenem Hausrat nach (§ 12 III Nr. 1 SGB II) und der Verkauferlös vom Verkauf eines
angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II) entgegen den Bewertungen der Sachbearbeiter der ARGEN ,
nicht als anrechenbares Einkommen anzusehen ist .
@Daniel81 @lliissaaddii
danke für die Recherche.
Hier die Diskussion zum Thema
Ebay
allen ein schönes Wochenende
Flunk
Folgender Link zeigt auf das
der Verkaufserlös vom Verkauf von
Angemessenem Hausrat nach (§ 12 III Nr. 1 SGB II) und der Verkauferlös vom Verkauf eines
angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II) entgegen den Bewertungen der Sachbearbeiter der ARGEN ,
nicht als anrechenbares Einkommen anzusehen ist .
@Daniel81 @lliissaaddii
danke für die Recherche.
Hier die Diskussion zum Thema
Ebay
allen ein schönes Wochenende
Flunk
Neuigkeiten Forum
Im Hartz 4 Forum wird ja immer mal wieder versucht seinem Ärger über Hartz 4 freien Lauf zu lassen .
Jetzt könnt Ihr Neuigkeiten Forum über alle Neuigkeiten diskutieren und müßt nicht gleich Schelte von mir erwarten
Bitte seid vorsichtig mit dem Nennen von Namen und wilden Beschuldigungen .
Versucht einfach sachlich zu sein.
Der Link steht auch im linken Menu falss ihn noch keiner gefunden hat .
Neuigkeiten Forum
Grüße Flunk
Jetzt könnt Ihr Neuigkeiten Forum über alle Neuigkeiten diskutieren und müßt nicht gleich Schelte von mir erwarten
Bitte seid vorsichtig mit dem Nennen von Namen und wilden Beschuldigungen .
Versucht einfach sachlich zu sein.
Der Link steht auch im linken Menu falss ihn noch keiner gefunden hat .
Neuigkeiten Forum
Grüße Flunk
Arbeitslosengeld 2 Rechner
Auch schon einge Male im Forum erwähnt wurde der
ALG 2 Rechner
Mit dem Arbeitslosengeld 2 Rechner kann man schnell ausrechen was man an Arbeitslosengeld 2 bekommen wird.
ALG 2 Rechner
Mit dem Arbeitslosengeld 2 Rechner kann man schnell ausrechen was man an Arbeitslosengeld 2 bekommen wird.
Telekom und Internetvergünstigungen für Hartz 4 Empfänger
Hier hat Daniel einmal einige Vergünstigungen für Telefon und Internet zusammengestellt .
Telekom für Hartz 4
----------------------------------
Telekom für Hartz 4
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Grundlegende zu Wohnung suchen, Kaution, Umzug
Auszug aus dem Beitrag von Daniel 81
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ic870.html
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ic870.html
Wer eine Wohnung sucht, besorgt sich erstmal einige Angebote.
Sie sollten sich natürlich schon an den örtlichen Vorgaben halten.
Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank Thema Kosten der Unterkunft KdU
mit diesen Angeboten, gehen sie denn zu ihrem zuständigen Arbeitsamt und legen diese vor, in der "Regel" bekommen sie sofort bescheid ob sie die Wohnung nehmen können oder nicht.
Kaution,Genossenschaftsanteile:
Kautionen sowie Genossenschaftsanteile zahlt die Bundesagentur nicht.
Es gibt jedeglich die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens.
Das Arbeitsamt "kann" muss ihn aber nicht gewähren.
Umzug:
Das Arbeitsamt zahlt nur einen Umzug, wenn es sich um einen "arbeitsbedigten" Umzugs handelt
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Hallo Ralf Hagelstein,Wenn ich sowas schon wieder lese
Du weißt das es die Arge ist, viele andere wissen es auch .
Daniel wird es sich er auch wissen.
Ich denke mal das man es auch gelten lassen darf wenn man Umgangssprachlich einfach schreibt
Das Arbeitsamt zahlt
In diesem Zusammenhang möchte ich dann nochmal auf meine Ankündigung hinweisen.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum
Jeder hat die Möglichkeit hier Fehler zu verbessern.
Danke das Du es hier dann getan hast . Nett wäre es wenn es ohne bösen Kommentar geht.
Grüße und eine erfolgreiche Woche
Flunk
Mobilitätshilfen
Mobilitätshilfen
Wenn Ihr eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmt dann können eine Reihe von Beihilfen gewährt werden.
Diese Beihilfen nennen sich Mobilitätshilfen.
Mobilitätshilfen im einzelnen nennen sich
Übergangsbeihilfe
Ausrüstungsbeihilfe
Reisekostenbeihilfe
Fahrkostenbeihilfe
Trennungskostenbeihilfe
Umzugskostenbeihilfe
Und das ganze steht dann auch noch auf der Webseite der Arbeitsargentur auf dem dann auch noch auf das Merkblatt 3 für weitere Informationen zu den Mobilitätshilfenverwiesen wird.
Hier der Link
Mobilitätshilfen
Wenn Ihr Erfahrungen habt mit den einzelnen Beihilfen dann würde ich mich sehr freuen wenn Ihr einfach auch mal in ein paar Sätzen eure Erfahrungen mit den Mobilitätshilfen in einem neuen Beitrag zur Information aller aufschreibt.
Grüße Flunk
Wenn Ihr eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmt dann können eine Reihe von Beihilfen gewährt werden.
Diese Beihilfen nennen sich Mobilitätshilfen.
Mobilitätshilfen im einzelnen nennen sich
Übergangsbeihilfe
Ausrüstungsbeihilfe
Reisekostenbeihilfe
Fahrkostenbeihilfe
Trennungskostenbeihilfe
Umzugskostenbeihilfe
Und das ganze steht dann auch noch auf der Webseite der Arbeitsargentur auf dem dann auch noch auf das Merkblatt 3 für weitere Informationen zu den Mobilitätshilfenverwiesen wird.
Hier der Link
Mobilitätshilfen
Wenn Ihr Erfahrungen habt mit den einzelnen Beihilfen dann würde ich mich sehr freuen wenn Ihr einfach auch mal in ein paar Sätzen eure Erfahrungen mit den Mobilitätshilfen in einem neuen Beitrag zur Information aller aufschreibt.
Grüße Flunk
Zuletzt geändert von Flunk am 08.09.2006 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Pressemitteilung Hessisches Landessozialgericht
Hausbesuche bei ALG 2 Empfänger
In einer Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichtes wird auf ein Urteil hingewiesen in dem es um Hausbesuche bei ALG 2 Empfänger geht.
Tenor des rechtskräftigen Urteils ist, dass AlG II-Bezieher Hausbesuche nicht grundsätzlich hinnehmen müssen.
Die Pressemitteilung ist noch mal in einer PDF Datei zum download auf der Homepage des Landessozialgerichtes Hessen zu Verfügung gestellt.
Hausbesuche
Grüße Flunk
In einer Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichtes wird auf ein Urteil hingewiesen in dem es um Hausbesuche bei ALG 2 Empfänger geht.
Tenor des rechtskräftigen Urteils ist, dass AlG II-Bezieher Hausbesuche nicht grundsätzlich hinnehmen müssen.
Die Pressemitteilung ist noch mal in einer PDF Datei zum download auf der Homepage des Landessozialgerichtes Hessen zu Verfügung gestellt.
Hausbesuche
Grüße Flunk
Antrag bei der Behörde verschwunden - was nun?
DJ Termi hat hier mal ein paar Anhaltspunkte zu dem Thema geschrieben.
DJ Termi hat hier mal ein paar Anhaltspunkte zu dem Thema geschrieben.
Hinweis!
Der link zu den *Mobilitätshilfen* funktioniert nicht!
Hier der korrekte Weg dorthin:
Mobilitätshilfen
Weiter so!!!!!
hasskappe
Hier der korrekte Weg dorthin:
Mobilitätshilfen
Weiter so!!!!!
hasskappe

Zitat:
- Hier finden Sie Beratungsstellen und Rechtsanwälte zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht in der gesamten Bundesrepublik.
Adressverzeichnis
- Hier finden Sie Beratungsstellen und Rechtsanwälte zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht in der gesamten Bundesrepublik.
Adressverzeichnis
Anträge nicht nur für Alg2
Anträge und Formulare
Anträge auf den Seiten der Arbeitsagentur
Alg2-Anträge
Anträge und Formulare
Anträge auf den Seiten der Arbeitsagentur
Alg2-Anträge
Zitat von der Webseite:
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
LinkWas tun, wenn die Widerspruchsfrist verpasst wurde? Wenn ein rechtswidriger und für Sie ungünstiger Bescheid "bestandskräftig" geworden ist? Dann kann ein so genannter Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden. Denn anders als in der bisherigen Sozialhilfe müssen falsche Bescheide auch für die Vergangenheit zurückgenommen und zu Unrecht vorenthaltene Leistungen nachgezahlt werden. Dieser Weg ist zum Beispiel für viele Arbeitslose sinnvoll, die rechtswidrig als "eheähnliche Gemeinschaft" bewertet wurden.
Wird ein Überprüfungsantrag abgelehnt, dann kann dagegen Widerspruch eingelegt und Klage erhoben werden.
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Melinde hat in dem Beitrag Anspruch auf Wohnung einen für unter 25 Jährige wichtigen Linktip gegeben.
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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (auf deren Empfehlungen stützt sich das Amt auch bei den Mehrbedarfen bei kostenaufwändiger Ernährung) haben vor kurzem neue Empfehlungen zum Thema Umzüge von unter 25 jährigen veröffentlicht.
Schau mal hier ob es Dir weiterhelfen kann:
Empfehlung zum
§ 22 Abs. 2 a SGB II
Hier die PDF Datei mit der Vollständigen Empfehlung
§ 22 Abs. 2 a SGB II
Gruss
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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (auf deren Empfehlungen stützt sich das Amt auch bei den Mehrbedarfen bei kostenaufwändiger Ernährung) haben vor kurzem neue Empfehlungen zum Thema Umzüge von unter 25 jährigen veröffentlicht.
Schau mal hier ob es Dir weiterhelfen kann:
Empfehlung zum

Hier die PDF Datei mit der Vollständigen Empfehlung

Gruss
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Links zum Thema einmalige Leistungen Einmalbeihilfen.
Aus der Frage Partner zieht aus
Zitat Melinde
Aus der Frage Partner zieht aus
Zitat Melinde
Hallo kleene36
Den Antrag auf Erstausstattung schriftlich stellen, dann gibt es auch was schriftliches zum Widerspruch einlegen.
Schaut mal hier:
einmalige Leistungen
und hier
Einmalbeihilfen
ob ihr was findet was euch weiterhilft.
Gruss
Aus Tacheles kennt ihr bestimmt die Folien zum SGB II, da gibt es jetzt eine neue Ausgabe, auf dem aktuellsten Stand.
Zu finden ist das hier.
Zu finden ist das hier.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.