Grundregeln im Umgang mit der Arge/Optionskommune/Arbeitsamt

Hier stehen alle Ankündigungen und von den Moderatoren als wichtig empfundene Meldungen. In diesem Forum haben nur die Moderatoren Schreibrechte.

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Gesperrt
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Grundregeln im Umgang mit der Arge/Optionskommune/Arbeitsamt

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Grundregeln:
Mit der Arge regeln wir alles schriftlich und gehen dort niemals alleine hin, wobei wir auch niemals etwas vor Ort unterschreiben. Die Arge hat von uns weder Telefonnummer noch E-Mail-Adresse.
Alles was die Arge will, und was nicht im Regelsatz enthalten ist, muß die Arge auch zahlen.

Dies dient ausschließlich unserem Schutz, da wir bei vielen Sachen in der Beweispflicht sind und kein Geld für irgendwelche "Ideen" von Sachbearbeitern übrig haben.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Und noch ein Tip:
Alle Unterlagen die wichtig sind, z.B. Atteste oder andere Unterlagen die vorgelegt werden müssen und die man sich von irgendwelchen anderen Stellen besorgen musste immer per Post und Einschreiben schicken. Es gibt auch das Einwurfeinschreiben, ist etwas billiger als der normale Einschreibebrief aber sichert ab, das die Unterlagen bei der ARGE eingegangen sind. Wenn sie sich dann auf dem Weg zu ihrem Ziel verlaufen und nicht mehr auffindbar sind hat die Behörde ein Problem und nicht der Absender.
Es ist immer mehr wie ärgerlich wenn es heisst: "Nö, das haben wir hier nicht vorliegen, Sie haben das nicht geschickt."
Wenn man dann sagen kann: "Doch, das wurde am..........per Einschreiben losgeschickt, hier ist die Postquittung." hat sich schon manches urplötzlich doch noch eingefunden, oder es wird mal genauer im Aktenregal geschaut.

Hallo Ralf, ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich hier mal kurz entsperrt habe aber das erschien mir auch wichtig.
Gruss

Gute Idee Melinde!

Wichtig ist nur anzumerken, dass immer der Absender die Beweislast trägt. Rückschein hilft nur, wenn man für das Eintüten, also den Inhalt der Post, Zeugen hat.
Der sicherste Weg der Zustellung wäre der Gerichtsvollzieher, was aber mit rund € 25,- zu teuer ist.

Die günstigste und ebenso sichere Möglichkeit ist die persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung auf einer Kopie, die man dann wieder mit nimmt.

Beste Grüße

Ralf
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gesperrt