Auszug aus der BA Pressemitteilung vom 18.12.2006 Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2007 zum Thema Rentenversicherung
Rentenversicherung
Grundsätzlich sind Bezieher des Alg II in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin pflichtversichert.
Für sie wird aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ab dem 1. Januar ein monatlicher Beitrag in Höhe von 40,00 Euro (bisher 78,00 Euro) abgeführt.
Neu ab dem Jahreswechsel ist, dass für Personen, die neben Alg II-Leistungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine sozialversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit ausüben, diese Versicherungspflicht nicht mehr eintritt.
Dies gilt auch für Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I.
Damit wird eine Doppelversicherung verhindert.
Grüße Flunk
Rentenversicherung
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