Auszug aus der BA Pressemitteilung vom 18.12.2006 Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2007 zum Thema Pflegegeld als Einkommen
Berücksichtigung von Pflegegeld als Einkommen bei der Berechnung des
Alg II-Leistungsanspruchs
Pflegegeld für die Betreuung von Pflegekindern wird nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowohl bei Vollzeit- als auch bei Tagespflege gezahlt.
Dieses Pflegegeld setzt sich aus einem Aufwendungsersatz und einem Erziehungsbeitrag zusammen.
Der Aufwendungsersatz stellt kein Einkommen der Pflegeperson dar.
Ab dem 1. Januar wird der Erziehungsbeitrag für das erste und zweite Pflegekind gar nicht, für das dritte Pflegekind zu 75 Prozent und für jedes weitere Pflegekind in voller Höhe als Einkommen der Pflegeperson angerechnet.
Grüße Flunk
Pflegegeld
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