Auszug aus der BA Pressemitteilung vom 18.12.2006 Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2007 zum Thema Sanktionen
Sanktionen
Ab dem 1. Januar 2007 verschärfen sich für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) die Regelungen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen.
Ab dem Jahreswechsel gilt, dass die zweite Pflichtverletzung eine Absenkung der maßgeblichen Regelleistung um 60 Prozent und jede weitere wiederholte Pflichtverletzung einen kompletten Wegfall aller Leistungen (Regelsatz und Leistungen für Unterkunft und Heizung) für jeweils drei Monate zur Folge hat.
Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn der Bezieher der Leistung innerhalb eines Jahres nach Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes Anlass für weitere Sanktionen gegeben hat.
Nur in Ausnahmefällen kann die Minderung des Alg II ab der dritten Pflichtverletzung auf 60 Prozent begrenzt werden.
Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt der Anspruch auf alle Leistungen bereits bei der zweiten Pflichtverletzung für drei Monate.
In Ausnahmefällen werden dieser Personengruppe die Leistungen für Unterkunft und Heizung in vollem Umfang weiter gezahlt.
Grüße Flunk
Sanktionen
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