Auszug aus der BA Pressemitteilung vom 18.12.2006 Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2007
Vermittlungsgutscheine
Arbeitsuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im kommenden Jahr Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, den die Agenturen für Arbeit ausstellen.
Einen Vermittlungsgutschein können weiterhin auch Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen (ABM/SAM) beanspruchen.
Mit diesem Gutschein werden im Erfolgsfall die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers honoriert.
Die entsprechende gesetzliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2006 befristet war, wurde bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
Grüße Flunk
Vermittlungsgutscheine Arbeitslosengeld I
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