Arbeitslosengeld II wird nicht rückwirkend bewilligt

Hier schreiben wir die aktuellen Neureglungen zum Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 rein.

Zum Beispiel die Neureglungen zum ALG 1 und ALG 2 die zum 01.01.2007 in Kraft treten

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DjTermi
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Arbeitslosengeld II wird nicht rückwirkend bewilligt

Beitrag von DjTermi »

NUR ZU INFO !!!


Koblenz (dpa) - Arbeitslosengeld II kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das entschied das Sozialgericht Koblenz in einem Urteil.

Maßgeblich ist nach dem Richterspruch nicht der Zeitpunkt, zu dem die Hilfsbedürftigkeit eingetreten ist, sondern allein der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Behörde (Az.: S 2 AS 81/05). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitslosen auf rückwirkende Bewilligung von Arbeitslosengeld II ab. Der Kläger hatte sich im März bei der Behörde gemeldet und wollte rückwirkend zum 1. Januar Arbeitslosengeld II erhalten. Die Behörde verwies darauf, maßgebend sei allein der Tag der Antragstellung.

Das Sozialgericht bestätigte diese Sichtweise. Der Gesetzgeber habe die Antragstellung an keine besonderen Förmlichkeiten gebunden. So könne der Hilfsbedürftige den Antrag nicht nur schriftlich, sondern sogar fernmündlich gestellt werden und sei auch nicht an ein bestimmtes Formular gebunden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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