Nun sind auch die Fragen wie Urlaub und Erreichbarkeit geklärt.
Zusammenfassend drei Wochen Urlaub kann dem Hartz 4 Empfänger gewährt werden. In der Woche muss man als Hartz 4 Empfänger zu Hause bleiben .
Die geht aus der Pressemitteilung der Bundesanstalt vom 27. Juli 2006 zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hervor.
Erreichbarkeit und Urlaub
Ab dem 1. August besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden.
Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen.
Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung.
Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden.
Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.
Diskussionen und Fragen zum Thema Erreichbarkeit und Urlaub bitte im Hartz 4 Forum eintragen.
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Grüße Flunk
Erreichbarkeit Urlaub
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