Kinderzuschlag oder befristeter Zuschlag
Zum 1. August erhalten Familien die Möglichkeit zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld 2 mit befristetem Zuschlag, der nach vorherigem Arbeitslosengeldbezug gewährt wird, zu wählen.
Somit soll die Schlechterstellung von Familien - wie im Vorläufergesetz geschehen - verhindert werden.
Diskussionen und Fragen zum Thema Kinderzuschlag oder befristeter Zuschlag bitte im Hartz 4 Forum eintragen.
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Grüße Flunk
Kinderzuschlag befristeter Zuschlag
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