Das Netzwerk ist nun gestrickt.
Zum 1. August 2006 wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen um unter anderem Hartz 4 Empfänger am Telefon befragen zu können oder Aussendienstler zur Kontrolle zu schicken.
Außendienst/ Telefonbefragungen/ Datenabgleich
Um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen und zu beseitigen, sollen die Träger der Grundsicherung Außendienste einrichten. Gleichzeitig wird der Bundesagentur für Arbeit der Aufbau eines "Service Center Kundenbetreuung SGB II" gestattet.
Somit besteht eine dauerhafte Rechtsgrundlage, Telefonbefragungen bei Arbeitslosengeld 2 Empfängern durchzuführen.
Der automatisierte Datenabgleich soll in Zukunft auch regelmäßige Informationen über ausländische Zinserträge ermöglichen. Besteht ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch, können jetzt ebenfalls Auskünfte beim Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Meldestellen eingeholt werden.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde gleichzeitig die enge Zusammenarbeit zwischen den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung festgeschrieben.
Sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ihre Eingliederungsbemühungen besser koordinieren und Informationen wie zum Beispiel Eintritt von Sperrzeiten und Sanktionen, Ende des Leistungsbezugs durch Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme, Änderungen des Einkommens, Ortsabwesenheit oder Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosengeld II-Empfängern austauschen.
Diskussionen und Fragen zum Thema Außendienst Telefonbefragungen und Datenabgleich bitte im Hartz 4 Forum eintragen.
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Grüße Flunk
Außendienst Telefonbefragungen Datenabgleich
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