Sanktionen

Hier schreiben wir die aktuellen Neureglungen zum Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 rein.

Zum Beispiel die Neureglungen zum ALG 1 und ALG 2 die zum 01.01.2007 in Kraft treten

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Flunk
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Sanktionen

Beitrag von Flunk »

Hier könnt Ihr nun lesen was passiert wenn ihr irgendetwas unterlasst wenn ihr Leistungen nach SGB 2 bezieht.

Sanktionen werden nun ab 01. 08 verschärft.

Was Ihr genau zu erwarten habt steht hier in einem Auszug der Pressemitteilung der Bundesanstalt vom 27.Juli beschrieben.


Sanktionen
Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren können ab dem 1. August flexibler gestaltet werden. Es besteht nun die Möglichkeit die Sanktionsdauer von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Gleich bleibt, dass die Regleistungen für unter 25jährige bereits in der ersten Stufe entfallen und nur noch Sachleistungen erbracht werden.

Erst ab dem 1. Januar 2007 ändern sich die Regelungen für alle anderen hilfebedürftigen Arbeitsuchenden. Weigert sich ab diesem Zeitpunkt ein/e Arbeitslosengeld II-Empfänger/in, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann eine erste Absenkung der Regelleistung um 30 Prozent erfolgen. Kommt es innerhalb eines Jahres zu einer zweiten Pflichtverletzung, kann eine Minderung um 60 Prozent erfolgen.
Bei einer dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt der vollständige Leistungsanspruch, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren kann ab dem 1. Januar 2007 bereits bei einer zweiten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres der Leistungsanspruch vollständig entfallen.

Diskussionen und Fragen zum Thema Sanktionen bitte im Hartz 4 Forum eintragen.

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Grüße Flunk
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