Zum 1.08.2006 tritt das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet auch den Punkt Sofortangebote. Was unter Sofortangeboten zu verstehen ist, ist folgend beschrieben.
Sofortangebote
Um Arbeitslosigkeit bereits im Ansatz zu vermeiden, sollen Antragsteller, die innerhalb der letzten zwei Jahre weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II bezogen haben, sofort ein Angebot erhalten. Dies kann zum Beispiel eine Qualifizierungsmaßnahme oder ein Job-Angebot sein.
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Grüße Flunk
Sofortangebote
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