eheähnliche Lebensgemeinschaften

Hier schreiben wir die aktuellen Neureglungen zum Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 rein.

Zum Beispiel die Neureglungen zum ALG 1 und ALG 2 die zum 01.01.2007 in Kraft treten

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Flunk
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eheähnliche Lebensgemeinschaften

Beitrag von Flunk »

Erklärung was ist eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des SGB 2

Zur Information ein Auszug zum Thema Eheähnliche Lebensgemeinschaften für Alg 2 Empfänger zum 1. August 2006
aus einer Pressemitteilung der Bundesanstalt.




Eheähnliche Lebensgemeinschaften
Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder bzw. Angehörige versorgen.
Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen. Eine bloße Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt ist und beide in Notfällen nicht füreinander einstehen, reicht nicht aus. Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden,
Diese Regelung betrifft erstmals auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Sie sind ebenfalls Partner einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II

Partner müssen auch für nicht leibliche Kinder ihr Vermögen einsetzen.

Erstmals müssen in "Patchworkfamilien" (eheähnliche Gemeinschaften), die Partner ihr Einkommen und Vermögen auch für nicht leibliche Kindern einsetzen.

Diskussionen und Fragen zum Thema eheähnliche Gemeinschaften bitte im Hartz 4 Forum eintragen.

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Grüße Flunk .
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