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Zum Jahreswechsel treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere Kunden der Grundsicherung betreffen
Ab dem 01. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende:
Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: 374 Euro
Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner, jeweils: 337 Euro
Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen: 299 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro
Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: 219 Euro
Einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus. Die Anpassungen werden automatisch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen, damit sind gesonderte Anträge in den Jobcentern nicht erforderlich. Alle Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.
Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst teilnehmen und ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, dürfen künftig von ihrem Taschengeld 175 € monatlich behalten, ohne ihre Ausgaben (für Versicherungen und Werbungskosten) nachweisen zu müssen. Dabei werden 115 Euro laufende Ausgaben und 60 Euro Taschengeld zugrunde gelegt. Sind die laufenden Ausgaben nachgewiesen höher als 115 Euro, werden diese zuzüglich 60 Euro berücksichtigt.