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Unterhalt nach Arbeitslosigkeit nachzahlen???

Verfasst: 26.11.2011 19:21
von tommi74
Hallo,

heute kriege ich Post vom Jugendamt, die wollen für die Zeit Mai 2006 bis Juli 2007 runde 4900 Euro von mir haben. Zu dieser Zeit war ich arbeitslos, habe demnach ALG 1, später ALG 2 bekommen. Ich weiß, das die KM keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Ist es rechtmässig, das ich diesen Betrag nachzahlen muss? Ist ja nicht wenig was die da von mir haben wollen.
Ich hoffe das hier einer mehr weiß.
Ich werde natürlich am Monatg beim JA anrufen und da nachfragen, aber der Brief hat mir jetzt schon so ziemlich das Wochenende versaut und bis Monat abwarten ist mir grade zu lange.

Danke

Verfasst: 28.11.2011 13:15
von DjTermi
Hallo,
sry jetzt erst gesehen.
Was haben die Dir am Telefon gesagt ?

Gruss

Verfasst: 17.04.2012 13:09
von suSAHNE
Hallo.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn das JA von deiner Abreitslosigkeit wusste, du sie also darüber informiert hast, denke ich dass du nicht nachzahlen musst.
Wenn du dem JA deine Arbeitslosigkeit nicht mitgeteilt hast, du also deinen Unterhaltstitel nicht abändern lassen hast, würde ich sagen dass du zur Nachzahlung verpflichtet bist.
Ein Fachahwalt, kann in einem solchen Fall sicherlich schnell Klarheit verschaffen.
Was kam jetzt bei dir raus?

Gruß susanne