Antrag ALGI: Frühzeitige Abgabe "Arbeitsbescheinigung&a

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goldmarie
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Antrag ALGI: Frühzeitige Abgabe "Arbeitsbescheinigung&a

Beitrag von goldmarie »

Hallo Miteinander,

ich bräuchte Hilfe, und zwar zum Thema „Zeitpunkt der Einreichung der Arbeitsbescheinigung“. Ich habe noch nie ALGI oder sonst was beantragt, ich habe keine Vorerfahrung und mein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt reagiert recht aggressiv auf Fragen….
Ich möchte alles (meinen A-losengeldantrag + Arbeitsbescheinigung Arbeitgebers) möglichst frühzeitig einreichen, um nicht im März in finanziellen Engpass zu kommen (bekomme ohnehin nur ca. 475 EUR, aber das ist immerhin etwas). Ich weiß nun nicht, ob ich die Arbeitsbescheinigung schon jetzt von der Arbeitgeberin ausfüllen lassen kann ohne die Anwartschaftszeiten nicht zu erfüllen oder sonstige Nachteile zu haben.

Sachverhalt:
Mein befristeter Arbeitsvertrag als Goldschmiedin läuft zum 28.02.2011 aus.
Beschäftigungszeitraum wird dann sein:
01.02.2010 – 28.02.2011 (13 Monate)

Gehalt: Konstant 1,400 EUR brutto, keine Sonderzahlungen, keine Abfindung, kein Weihnachtsgeld (also immer nur reg. mtl. Arbeitsentgeld).

Ich habe mich brav sehr früh arbeitssuchend gemeldet (am 25.11.2010)

Dann habe ich vom Amt die Unterlagen zwecks Leistungsbezug bekommen, in meinem Fall neben meinem
- Antrag auf Arbeitslosgeld
- die Arbeitsbescheinigung meines jetzigen Arbeitgebers
- sowie die Arbeitsbescheinigung für meinen Lehrbetrieb (dort war ich 1,5 Jahre nach der Berufsfachschule und hab 335EUR / mtl bekommen – also nicht relevant, auch wenn er in der A- bescheinigung ankreuzt AV-entrichtet).

Auf meinem Antrag auf Arbeitslosengeld steht: „Arbeitslosmeldung: 09.12.2010“ (an dem Tag habe ich den Antrag bekommen). Ferner steht da, dass ich die den Antrag nebst Arbeitsbescheinigungen bis spätestens am 13.03.2011 (persönlich) abgeben muß.
Ich würde den Antrag gerne vorher abgeben, weiß aber nicht, ob ich das „darf“ bzw. ob das zu Negativfolgen führt.

Mein Anspruch auf ALGI durch Erfüllen der Anwartschaftszeit (12 Monate Minimum auf Lohnsteuerkarte gearbeitet in den letzten 24 Monaten) ergibt sich damit wirklich erst durch die Tätigkeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber: Am 31.01.2010 werde ich 12 Monate voll haben.

Am 28.02.2011 werden es dann 13 Monate sein.

(Davor war ich erst 2 Jahre auf der Berufsfachschule, dann 1,5 Jahre im Lehrbetrieb für 335 netto – das zählt wohl nicht als Anwartschaftszeit (nehme ich mal an)).

In der „Arbeitsbescheinigung“, die ich (jetzt oder später) bei meinem Arbeitgeber abgeben soll, steht:
Es sind volle Abrechnungszeiträume der letzten 12 Monate der Beschäftigung zu bescheinigen. Es ist nicht notwendig, den letzten vollständig abgerechneten Auszahlungszeitraum abzuwarten, wenn dieser erst nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet wird. Es sind nur die Entgeldzeiträume zu bescheinigen, die bei Ausscheiden bereits abgerechnet sind“.

Das heißt wohl (da das Gehalt immer am 01. des Folgemonats kommt)…..
A) Lasse ich die Arbeitsbescheinigung im Dez. 10 durch meinen Arbeitgeber ausfüllen --> es sind nur die Löhne 02.2010 – 11.2010 (10 Monate) erfasst.
B) Lasse ich die Arbeitsbescheinigung im Jan. 11 durch meinen Arbeitgeber ausfüllen --> es sind nur die Löhne 02.2010 – 12.2010 (11 Monate) erfasst.
C) Lasse ich die Arbeitsbescheinigung im Feb. 11 durch meinen Arbeitgeber ausfüllen --> es sind die Löhne 02.2010 – 01.2011 (12 Monate) erfasst.
D) Lasse ich die Arbeitsbescheinigung im März 11 durch meinen Arbeitgeber ausfüllen --> es sind die Löhne 02.2010 – 11.2010 (13 Monate) erfasst.

FRAGEN:

1) Wenn ich die Arbeitsbescheinigung im Dezember (A) oder Januar (B) abgebe (und deshalb noch keine 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre voll sind), habe ich dann die Anwartschaftszeiten nicht erfüllt (und mir ein Eigentor geschossen)?

2)Macht es einen finanziellen Unterschied, ob ich die Arbeitsbescheinigung im Februar (C) oder im März (D) abgebe? Wohl nicht, da immer das selbe Gehalt, oder?

Ich freue mich auf eure Hilfe * * * * * * * * * *
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es reicht eigentlich aus wenn Du denn Antrag abgibst an dein ersten Arbeitslosentag. Bzw. wenn Du dann ein Termin machst/hast, weil, bei vollständig vorliegenden Anträgen wird sofort entschieden - der Bescheid wird dann innerhalb von fünf Arbeitstagen meinstens zugesandt.

Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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