
Folgendes:
Mein Schatz ist vom Arbeitsamt überzahlt worden, da er auf nem 29. unerwarteterweise schon den Job antreten konnte. Somit ist klar, das er 2 Tage ALGI zurückerstatten muss. 29. & 30. (31. gibts ja nicht oder?)
Nunja, heute kam der Regionaldirektionsbrief, und ich weiss, das ich einen Widerspruch schreiben muss, da der volle Tagessatz für beide Tage zurückverlangt wird. Das ist aber nicht rechtens, da mein Mann ja somit doppelt Sozialversicherung/Krankenkasse etc. gezahlt hätte. Einmal von seinem Tagesanspruch beim AA und einmal (nachweislich) vom Arbeitgeber aus.
Wie formuliere ich jetzt am besten den Widerspruch, damit die Damen und Herren dort auch verstehen, auf was ich hinaus will. Denn erstattungspflichtung ist m.E. nur der Tagessatz, der nach dem abziehen der Versicherungen übrig bleibt.
Falls wer fragt, wie ich darauf komme, das wurde mir direkt beim AA gesagt, das ich drauf achten soll, sonst zahlen wir nämlich zuviel zurück.
Dankeschön fürs Lesen und vielleicht weiss jemand Rat
