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Steuererklärung

Verfasst: 04.03.2010 14:03
von maikstacker
Hallo ich habe mal wieder eine Frage meine Freundin bekommt jetzt noch bis 09.10 ALG 1 ( 836 € )
Muß sie jetzt auch noch eine Steuererklärung machen??
Und wie sieht das aus wenn sie dann ALG 2 bekommt??
Danke an alle.

Verfasst: 04.03.2010 18:19
von DjTermi
Hallo,

Arbeitslosengeld 1
Wer eine Anlage N ausfüllt, trägt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" in der ersten Seite ein. Der Betrag des ALG 1 kommt in die Zeile "Lohnersatzleistungen" darüber.
Wenn keine Anlage N ausgefüllt wird (weil im Kalenderjahr keine Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit), kann das ALG 1 auch im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2 bei "Einkommensersatzleistungen" angegeben werden.
Das FA erwartet Belege über Zeiten der Nichtbeschäftigung und die Beträge der Lohnersatzleistungen.

Lohnersatzleistungen sind zwar selbst steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Dadurch steigt der Steuersatz für die übrigen Einkünfte.
Wenn man solche Leistungen bekommt, sollte man sich Geld für eine eventuelle Steuernachzahlung zurücklegen. Ehepaare sollten prüfen, ob es sich lohnt, bei der Einkommensteuererklärung für das betroffene Jahr eine getrennte Veranlagung zu wählen. Die Veranlagungsart (gemeinsam/getrennt) kann jedes Jahr neu gewählt werden.

Arbeitslosengeld 2 / "Hartz 4"
Diese Leistungen sind steuerfrei. In die Steuererklärung werden nur die Zeiten der Nichtbeschäftigung eingetragen.