Befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängern - Sperrgrund?
Verfasst: 15.01.2010 19:31
Hallo liebe User,
ich bin neu hier und muss mich gleich mit einer Frage an euch wenden.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Super wäre es, wenn ich auch einen Verweis auf einen konkreten Paragraphen oder so bekommen könnte.
Es geht bei mir um folgende Situation:
Da mir zu Mitte April letzten Jahres betriebsbedingt gekündigt wurde und ich logischerweise schnell nach einer neuen Stelle gesucht habe, habe ich gleich bei der ersten Unternehmenszusage auch angenommen.
Allerdings geht es mir dort seit Monaten psychisch immer schlechter. es herrscht nur Druck. Die Sozialleistungen, die das Unternehmen bringt sind aber wirklich am untersten gesetzlich erlaubten Limit. Überstunden werden vorausgesetzt (ich hab eigentlich kein Problem mit Überstunden, aber dort ist es echt extrem). Laut Vertrag ist ein Freizeitausgleich für Überstunden vorgesehen. Einen Antrag auf Freizeitausgleich dürfen wir aber nicht stellen. Die Fluktuation ist extrem hoch. Allen Kollegen geht es schlecht dort.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der in ein paar Monaten ausläuft.
Ich bin schon dabei, mich neu zu bewerben. Für Vorstellungsgespräche bleibt kaum Zeit (da ich dort nie früh herauskomme).
Ich habe mich aus den ausgeführten Gründen in letzter Zeit nur noch mit dem Gedanken über Wasser halten können, dass ich nach der Befristung gehen kann. Ich dachte nämlich, dass ich den Vertrag nicht zu verlängern brauche bzw. keine Sperrung des ALG I bekomme, wenn ich von mir aus nicht verlängern möchte.
Stimmt das denn tatsächlich? Brauche ich mir keine Gedanken zu machen wegen einer Sperrung oder kann es sein, dass ich 3 Monate kein ALG I bekomme? Ist es Ermessenssache des Bearbeiters? Falls ja, würde ich mir wohl Rechtsbeistand besorgen.
Ich hoffe natürlich, dass ich vor Ablauf der Befristung eine neue Stelle finden werde, aber sicher sein kann man da ja leider nicht.
Vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe!
ich bin neu hier und muss mich gleich mit einer Frage an euch wenden.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Super wäre es, wenn ich auch einen Verweis auf einen konkreten Paragraphen oder so bekommen könnte.
Es geht bei mir um folgende Situation:
Da mir zu Mitte April letzten Jahres betriebsbedingt gekündigt wurde und ich logischerweise schnell nach einer neuen Stelle gesucht habe, habe ich gleich bei der ersten Unternehmenszusage auch angenommen.
Allerdings geht es mir dort seit Monaten psychisch immer schlechter. es herrscht nur Druck. Die Sozialleistungen, die das Unternehmen bringt sind aber wirklich am untersten gesetzlich erlaubten Limit. Überstunden werden vorausgesetzt (ich hab eigentlich kein Problem mit Überstunden, aber dort ist es echt extrem). Laut Vertrag ist ein Freizeitausgleich für Überstunden vorgesehen. Einen Antrag auf Freizeitausgleich dürfen wir aber nicht stellen. Die Fluktuation ist extrem hoch. Allen Kollegen geht es schlecht dort.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der in ein paar Monaten ausläuft.
Ich bin schon dabei, mich neu zu bewerben. Für Vorstellungsgespräche bleibt kaum Zeit (da ich dort nie früh herauskomme).
Ich habe mich aus den ausgeführten Gründen in letzter Zeit nur noch mit dem Gedanken über Wasser halten können, dass ich nach der Befristung gehen kann. Ich dachte nämlich, dass ich den Vertrag nicht zu verlängern brauche bzw. keine Sperrung des ALG I bekomme, wenn ich von mir aus nicht verlängern möchte.
Stimmt das denn tatsächlich? Brauche ich mir keine Gedanken zu machen wegen einer Sperrung oder kann es sein, dass ich 3 Monate kein ALG I bekomme? Ist es Ermessenssache des Bearbeiters? Falls ja, würde ich mir wohl Rechtsbeistand besorgen.
Ich hoffe natürlich, dass ich vor Ablauf der Befristung eine neue Stelle finden werde, aber sicher sein kann man da ja leider nicht.
Vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe!