alg 1 ja oder nein?

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16061986
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alg 1 ja oder nein?

Beitrag von 16061986 »

Ich weiß momanten gar nix mehr.
Ich habe von september 07 bis august o8 als praktikantin gearbeitet hatte auch ein einkommen und es war meldepflichtig. von september 08 bis august 09 habe ich dann als kinderpflegerin in vollzeit gearbeitet. allerdings habe ich seit dem 8.6.09 ein beschäftigungsverbot bekommen. wird die zeit ab dem beschäftigungsverbot bis zum ende der vertragslaufzeit ende august mit angerechnet? habe ja noch normal mein gehalt weiter bekommen.
und dann noch etwas: ich hab mich natürlich schon mitte mai arbeitslos gemeldet,weil mein vertrag ja ende august endete. da hab ich von der schwangerschaft noch nichts gewusst. als ich dann das BV hatte hab ich gleich am amt bescheid gegeben und die meinten,weil ich nicht mehr vermittelbar bin und durch das BV kein volles jahr gearbeitet habe hab ich kein anspruch auf alg 1, stimmt das? ich mein ich hab ja davor als praktikantin gearbeitet was ja auch meldepflichtig war,hab ganz normal sozialversicherung,rentenversicherung und krankenkasse gezahlt,halt nur keine lohnsteuer weils nur 400 euro waren.
ich sollte also laut arbeitsamt alg2 beantragen und die stellen sich jetzt quer weil sie der meinung sind ich habe schon anspruch auf alg1...
was denn nun?
und wenn ich anspruch auf alg1 habe wird ja der durchschnittsbruttolohn der letzten 12 monate berechnet oder? da hatte ich von september o8 bis dezember 08 1887 € brutto und von januar 09 bis august 09 1922 brutto... kann es dann stimmen das ich anspruch auf 865€ ca an alg1 hab? kann ich dann zusätzlich noch wohngeld beantragen?

sorry ist etwas lang geworden und etwas wirr,aber vielleicht kann mir ja hier einer helfen.
achja ich hab auch noch eine tochter von 4 jahren und bin jetzt im 6. monat schwanger.

Lg, Jenny
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, wer hat Dir denn gesagt das Du kein Anspruch auf ALG 1 hast ? Warst Du Persönlich beim Sachbearbeiter, oder hat man Dir das irgend wo an einer Theke ( Anmeldung) gesagt ? Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
16061986
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Beitrag von 16061986 »

das wurde mir am telefon gesagt. zuerst hatte ich mich telefonisch im mai arbeitslos gemeldet und einen termin bekommen zur antragsstellung etc. anfang juni hab ich dann angerufen das ich ein beschäftigungsverbit habe und da wurde mir dann gesagt wenn das so ist hab ich eh keinen anspruch mehr auf alg1 weil ich ned vermittelbar bin, ich woll mich an die krankenkasse wenden. gut ich hab mich drauf verlassen und bin dan nauch nimma persönlich in. jetzt weiß ich das ich alg1 bekomme nur leider erst ab dem tag wo ich alg 2 beantragen wollte und ned ab dem tag der arbeitslosigkeit weil ich ned persönlich da war. find das so unfair weil ich kann ja nix dafür...werde auf jeden fall einsrpuch einlegen,es ist alles schriftlich festgehalten das mir diese auskunft gegeben wurde!
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