Seite 1 von 1

Muss ich bei ALG I eine Einkommensteuerrückzahlung angeben?

Verfasst: 02.06.2009 21:27
von motorschiff
Hallo zusammen,

ich hatte letztes Jahr schon mal ein ähnliches Problem, als ich noch Hartz IV bekam, und wegen einer Einkommensteuerrückzahlung einen Thread hier eröffnet habe.

Jetzt liegt der Fall etwas anders:
Ich hatte Arbeit (Zeitarbeitsfirma) von August 08 bis April 09 und damit endlich Anspruch auf ALG I. Die Unterlagen sind noch nicht komplett, da ich noch was nachreichen muss, ich bekomme also auch noch kein Geld. Mir fehlten im April noch die Arbeitsbescheinigung und die Verdienstbescheinigung für Mai, die ich am Freitag erst zugeschickt bekam und diese Woche abgeben will.
Anfang Mai habe ich die Rückzahlung der zuviel gezahlten EKSt. aus 2008 [ca. 1.200 €] aufs Konto bekommen. Muss ich das jetzt, evtl. zus. mit dem Einkommen, das ich vom Arbeitgeber im Mai noch für Überstunden ausbezahlt bekam [ca. 140 €] bei der AA angeben?

Außerdem noch ein Nachtrag zu dem oben erwähnten, älteren Thread:
Ich musste praktisch alles zurückzahlen, wieder ein großer Verlust. :(Außerdem sollte ich noch Stellung beziehen, was ich auch ausführlich schriftlich gemacht habe.
Jetzt, ein Jahr später, kommt ein Schreiben mit dem Inhalt "Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ...", wegen der gut 300 Euro, die ich damals (Juli 2007) nicht angegeben hatte. Ich soll schriftlich Stellung beziehen ...

Meine Frage dazu: Ist das normal dass das so lange dauert? Oder hat vielleicht ein unerfahrener Sachbearbeiter die Akte neu aufgegriffen und übersehen, dass das eigentlich schon erledigt ist?
Denn wie gesagt ich musste mich ja letztes Jahr schon schriftlich dazu äußern, und war der Meinung dass damit alles erledigt wäre.

Ich hoffe ihr könnt mir da Antworten geben, bevor ich hingeh' oder mich schriftlich dazu äußere.
Danke und Gruß, Michi.

Verfasst: 02.06.2009 22:17
von DjTermi
Ein Anwalt für Sozialrecht Ruft ganz LAUT...

Verfasst: 02.06.2009 23:14
von motorschiff
Schön dass so schnell eine Antwort kommt, aber anfangen kann ich damit überhaupt nichts. Was meinst du?

Verfasst: 02.06.2009 23:51
von DjTermi
Was Du dir am besten ein Anwalt für Sozialrecht suchen soll’s ? Weil dies so wie Du beschreibst zu kompl. wird das Dir zu erklären. Da auch ohne Akteneinsicht das alles noch viel schwerer ist.

SORRY !!!!

Verfasst: 03.06.2009 00:19
von motorschiff
Hmm, ok, wenn du den älteren Fall meinst. Aber die Frage, ob die EKSt.-Rückzahlung angegebeben werden muss bei ALG I müsste doch einfach zu beantworten sein.

Verfasst: 02.07.2009 21:12
von DjTermi
SORRY, ich habs jetzt erst geshen Arbeitslosengeld ist nicht steuerpflichtig, wird allerdings bei der Festsetzung der Jahressteuer berücksichtigt und ist somit anzugeben.

Verfasst: 04.07.2009 14:11
von motorschiff
Zu spät - und auch nicht die Antwort auf meine Frage :wink: Ich wollte es andersrum wissen, ob die EKSt.-Rückzahlung bei der BA angegebeben werden muss, wenn man ALG I bezieht (s. o.).

Ich habe bei der Hotline gefragt, und auch bei der Sachbearbeiterin, die den Fall mit der Ordnungswidrigkeit in der Hand hatte. Es muss nicht angegeben werden. [ohne Gewähr]

In der Sache von 2007/08 mit dem Ermittlungsverfahren habe ich nochmal mein Schreiben vom letzten Jahr abgegeben, und ein paar Zeilen dazu. Hier habe ich dann das Angebot, ein Verwarnungsgeld in Höhe von € 30 zu zahlen, angenommen. Für die Ordungswidrigkeit wären sonst gut 150 Euro Bußgeld fällig gewesen, plus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von vielleicht 70 bis 80 Euro. Somit ist der Fall jetzt auch erledigt.