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Umzug bei Schwerbeschädigung

Verfasst: 13.04.2009 16:33
von maikstacker
Hallo heute mal wieder eine Frage.
Meine Freundin ist Schwerbeschädigt 50% gehbehinderung.
Sie bekommt ALG 1 und wohnt im 3. OG, dort kann sie aber auf grund ihre Behinderung nicht länger wohnen bleiben.
Kann sie nun beim AA einen Umzug beantragen??
Sie hat weiter keinen der ihr den Umzug machen könnte.
Danke für eure Mühe.

Verfasst: 13.04.2009 17:36
von DjTermi
Bei ALG I wird ein Umzug nur unter Umständen einer Arbeitaufnahme die weiter als der Tagespendelbereich liegt übernommen.

Es gibt viele fragen die ich hier gar nicht alle Stellen kann. Daher sollte Sie sich eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen. Evtl. gibt’s andere Möglichkeiten die einen Umzug dann gerechtfertigen.