Problem bei der Arbeitslosengeldberechnung???
Verfasst: 08.02.2009 18:56
Hallo
ich geht eigentlich um meinen vater
der ist letztes jahr im dezember arbeitslos geworden..wegen schlechter auftragslage....er war 4 jahre und 11 monate der spedition
er hatte im durchschnitt der letzten 12 monate ein verdienst (netto)
von 1350€ netto....also was er am monats ende raus hatte
und er bekommt jetzt 577,34 euro arbeitslosengeld
er ist 57,allein lebend und nix mehr zu versogen,kind und so
er muß bloß miete bezahlen,nebenkosten,versicherung
35 euro schuldentilgung im moante
ihm bleiben 15 euro im monat zu essen kaufen
er hat jetzt das zweite mal einspruch eingelegt dagegen
beim ersten mal hatte der alte arbeitgeber die arbeitsbescheinigung
verkehrt ausgefüllt....dann hat mein vater die zweite bescheinung von ihm bekommen und sie eingereicht...und der antrag wurde promt abgelegt
mit der begründung es ist alles korrekt ausgefüllt gewesen beim ersten....
ja ich bin nun der meinung die wolln ihn übern tisch ziehn beim arbeitsamt...weil mein vater von sowas überhaupt kenen plan davon alles hat...und er nur einmal nacher wende arbeitslos war..und das alles einfach war
nun hab ich die frage
was wird alles beim arbeitslosengeld 1 angerechnet,berechnet bzw verrechnet??????????????????
es heißt ja 60% vom netto verdienst der letzten 12 monate,oder???
gruß daniel
würd mich echt über ne antwort freuen....
ich geht eigentlich um meinen vater
der ist letztes jahr im dezember arbeitslos geworden..wegen schlechter auftragslage....er war 4 jahre und 11 monate der spedition
er hatte im durchschnitt der letzten 12 monate ein verdienst (netto)
von 1350€ netto....also was er am monats ende raus hatte
und er bekommt jetzt 577,34 euro arbeitslosengeld
er ist 57,allein lebend und nix mehr zu versogen,kind und so
er muß bloß miete bezahlen,nebenkosten,versicherung
35 euro schuldentilgung im moante
ihm bleiben 15 euro im monat zu essen kaufen
er hat jetzt das zweite mal einspruch eingelegt dagegen
beim ersten mal hatte der alte arbeitgeber die arbeitsbescheinigung
verkehrt ausgefüllt....dann hat mein vater die zweite bescheinung von ihm bekommen und sie eingereicht...und der antrag wurde promt abgelegt
mit der begründung es ist alles korrekt ausgefüllt gewesen beim ersten....
ja ich bin nun der meinung die wolln ihn übern tisch ziehn beim arbeitsamt...weil mein vater von sowas überhaupt kenen plan davon alles hat...und er nur einmal nacher wende arbeitslos war..und das alles einfach war
nun hab ich die frage
was wird alles beim arbeitslosengeld 1 angerechnet,berechnet bzw verrechnet??????????????????
es heißt ja 60% vom netto verdienst der letzten 12 monate,oder???
gruß daniel
würd mich echt über ne antwort freuen....