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Unter 25 ausziehen trotz ALG 1?

Verfasst: 29.11.2008 15:13
von TheNinja
Hallo,

ich habe folgendes Problem / Anliegen. Ich habe heute meine Kündigung zum 31.12.2008 bekommen. Ich werde mich am Montag also arbeitssuchend melden müssen. In der Zwischenzeit bewerbe ich mich natürlich sofort.
Allerdings habe ich das Problem das mein Vater, bei dem ich wohne, sagt das ich ausziehen kann sobald ich meinen Job verliere.
Nun das Problem: Meine Mutter wohnt schon seid Jahren nicht mehr hier und bezieht Harz V. Mein Vater, bei dem ich wohne, ist nicht mein leiblicher Vater. Mein leiblicher Vater, den ich nur durch Briefe kenne, erhält ebenfalls Harz 4. Mein Problem ist jetzt das ich sicherlich keine Wohnung von dem ALG 1 bezahlen kann.
Wäre es möglich Zuschüsse zu beantragen? Darf ich überhaupt ausziehen? Ich muss ja, wollen tu ich nicht. Natürlich will ich schnells möglich einen Job finden aber dennoch hat er gesagt, das wenn ich einmal eine Kündigung erhalte, ich gehen kann.
Ich würde gern von euch wissen: Darf ich ausziehen unter 25? Bekomme ich Zuschüsse da meine Eltern beide Harz 4 bekommen?
Ich fühle mich voll beschämend wenn ich da so betteln muss daher würde ich gerne vorher die Rechtslage wissen.

MfG und Danke

Verfasst: 29.11.2008 16:48
von DjTermi
Du musst dann aufstockend ALG II beantragen.. Aber erstmal musst Du ja wissen wie hoch die Miete ect sein wird.. Da Du evtl erst Wohngeld beantragen musst

Verfasst: 30.11.2008 18:28
von TheNinja
Hallo,

danker erstmal. Gibt es denn eine Grenze wie hoch die Miete sein darf?Was für Voraussetzungen muss man für Wohngeld erfüllen? Ich möchte das natürlich nicht ausdehnen sondern nur so lange bis ich wieder einen Job finde!!

Verfasst: 10.01.2009 12:59
von wuschel04
Hallo!

a) Wohnungsgröße für Einzelperson max. 45 qm - lt. SGB II
b) max. Miete pro qm ist in den Kommunen unterschiedlich hoch (erkundigen)
c) wenn Auszug/Umzug unumgänglich, möglichst vor Beantragung von
Alg2 (Aufstockung), da ansonsten evtl. Probleme bei der notwendigen
Zustimmung der ARGE entstehen können...

Viel Erfolg - vor allem bei der Jobsuche!

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 10.01.2009 13:10
von Ralf Hagelstein
wuschel04 hat geschrieben:Hallo!

a) Wohnungsgröße für Einzelperson max. 45 qm - lt. SGB II
Das steht nicht im SGB II. Das BSG hat entschieden, dass sich die ARGEN an die landesrechtlichen Bestimmungen für den sozialen Wohnungsbau halten müssen. Das ist das dann von Bundesland zu Bundesland halt unterschiedlich.

Verfasst: 31.03.2009 12:56
von hoffi
Ist das mit den 45 qm noch aktuell?
Hab hier einen Schriebs wo steht, dass einer einzelnen Person 50 qm zustehen.
Da steht auch was von einer Maximalen Miethöhe von 340 €, für eine einzelne Person.
Wenn es Bundeslandabhängig ist dann müsste es ja bei dir das selbe sein da ich auch aus Sachsen-Anhalt komme.

MfG