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Sperrzeit ?

Verfasst: 14.10.2008 15:03
von Azze
Ich war von Nov 2006 bis Feb 2007 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Das Arbeitsverhältniss dort wurde durch eine Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber beendet. Dies geschah auf meine Bitte hin da ich kurzfristig die Möglichkeit hatte einen normalen und besser bezahlten Job bei einem regulären Arbeitgebeer zu bekommen und sofort aus dem Vetrag rauskommen musste. Den neuen Job bin ich dann nahtlos angetreten und war dort bis ende Sep 2008 beschäftigt.

Nun musste ich mich ja wieder arbeitslos melden und sollte mir die Arbeitsbescheinigung aller Arbeitgeber der letzten 2 Jahre holen.

Auch bei der Zeitarbeitsfirma habe ich diese Bescheinigung ausstellen lassen. So nun das eventuelle Problem. Die Zeitarbeitsfirma schrieb das natürlich mit der fristlosen Kündigung dazu nun habe ich Bedenken das ich eventuell nachträglich noch eine Sperrzeit aufgebrummt bekomme. Kann mir das Arbeitsamt nachträglich noch die Sperre reindrücken obwohl ich nahtlos einen anderen Job hatte ?

Verfasst: 14.10.2008 15:37
von DjTermi
Nein, wenn es nahtlos war, dann nicht..