Sperrzeit ?

Hier können Fragen zum Arbeitslosengeld 1 diskutiert werden.
Fragen wie
ALG1 wer hat Anspruch, wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich, wie ist die Berechung von ALG 1, können im Arbeitslosengeld 1 Forum besprochen werden.
Dj Termi ist da ein kompetenter Moderator im ALG1 Forum

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Sperrzeit ?

Beitrag von Azze »

Ich war von Nov 2006 bis Feb 2007 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Das Arbeitsverhältniss dort wurde durch eine Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber beendet. Dies geschah auf meine Bitte hin da ich kurzfristig die Möglichkeit hatte einen normalen und besser bezahlten Job bei einem regulären Arbeitgebeer zu bekommen und sofort aus dem Vetrag rauskommen musste. Den neuen Job bin ich dann nahtlos angetreten und war dort bis ende Sep 2008 beschäftigt.

Nun musste ich mich ja wieder arbeitslos melden und sollte mir die Arbeitsbescheinigung aller Arbeitgeber der letzten 2 Jahre holen.

Auch bei der Zeitarbeitsfirma habe ich diese Bescheinigung ausstellen lassen. So nun das eventuelle Problem. Die Zeitarbeitsfirma schrieb das natürlich mit der fristlosen Kündigung dazu nun habe ich Bedenken das ich eventuell nachträglich noch eine Sperrzeit aufgebrummt bekomme. Kann mir das Arbeitsamt nachträglich noch die Sperre reindrücken obwohl ich nahtlos einen anderen Job hatte ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Nein, wenn es nahtlos war, dann nicht..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten