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Arbeitslosengeld II

Verfasst: 03.09.2008 07:21
von Sonja008
Hallo,

ich weiß nicht ob ich in diesem Forum richtig bin und ob mir eventuell jemand Tipps geben kann. Mein Ehemann wurde von seiner alten Firma aus betrieblichen Gründen gekündigt. Dementsprechend hat er für 3 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Ständig kamen irgendwelche unseriösen Stellen vom Amt. Er fing bei einer Firma an, wo vereinbart wurde das er erst einmal bis Ende des Monats auf 400,00 Euro Basis eingestellt wird und da nach, wenn alles passt auf Vollzeit eingestellt wird. Er fing dort an und bemerkte am zweiten Tag schon, das er über 15 Stunden, die bei 400,00 Euro Basis erlaubt waren. Aus Angst vor einer Sperrzeit ging er den dritten Tag auch dorthin und wieder waren es 10 Stunden, so das er insgesamt 30 Stunden arbeiten war. Nach eigenen Recherchen handelte es sich hierbei um eine Firma, die bekannt dafür war, das man am Monatsende sein Geld nicht bekommt. Daraufhin rief er beim Amt an und fragte nach ober er unter diesen Umständen die Stelle annehmen muss, die Dame sagte ihm nein. Der Arbeitgeber schickte die Unterlagen wie er nun abrechnet nicht direkt zu. Dann schickte er irgendwann nach Androhung des Amtes die Unterlagen zu. Er rechnete ganz normal ab. Für die 3 Tage sollte mein Ehemann nun 300,00 Euro bekommen, die er bis heute nicht bekommen hat. Nun möchte das Arbeitsamt 500,00 Euro zurück bekommen und hat einfach das Leistungsentgelt für 11 Tage auf 0,00 Euro herabgesetzt. Nun meine Frage, ist es rechtens, das das Amt einfach 11 Tage auf 0,00 Euro herabsetzt, obwohl es sich bei der Firma um eine vom Arbeitsamt vermittelte Stelle handelt und er seinener Mitteilungspflicht immer nachgekommen ist? Gibt es hierüber ein Gesetz wo man nachschlagen könnte?

Liebe Grüße und im Vorfeld danke für die Antworten

Verfasst: 03.09.2008 10:34
von DjTermi
Hallo,

die Agentur für Arbeit haftet nicht für unseriöse stellenangebote..

Eine Klage beim Arbeitsgericht ist dringend anzuraten, da es auch fristen gibt die man einhalten muss (im Vertrag steht sicherlich wie lange man dafür zeit hat), damit dein Mann sein Geld bekommt.

Solange das Einkommen aus diesem Nebenjob 165 Euro nicht überschreitet, wird es nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn das Einkommen darüber liegt, kann es zu den von Dir geschilderten Abzügen kommen.

Nebenverdienst während der Arbeitslosigkeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser in wöchentlich nur weniger als 15 Stunden arbeiten darf. Ab 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit liegt für das Arbeitsamt keine Arbeitslosigkeit mehr vor..

Verfasst: 03.09.2008 12:13
von Sonja008
Hallo,

danke für die Antwort. Habe mich zwischenzeitlich aber anderweitig erkundigt und das Amt darf nur Geld anrechnen, wenn man etwas erhalten hat, was wir ja nicht haben. Sie dürfen auch nur den Betrag anrechnen den man erhalten hat und nicht mehr. Danke trotzdem für die Antwort

Liebe Grüße

Verfasst: 04.09.2008 09:55
von DjTermi
Hat dein Mann denn eine Nebenverdienstbescheinigung abgegeben ?