Beruf & Arztattest

Hier können Fragen zum Arbeitslosengeld 1 diskutiert werden.
Fragen wie
ALG1 wer hat Anspruch, wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich, wie ist die Berechung von ALG 1, können im Arbeitslosengeld 1 Forum besprochen werden.
Dj Termi ist da ein kompetenter Moderator im ALG1 Forum

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
karlm
Beiträge: 76
Registriert: 15.06.2007 08:21
Wohnort: sachsen

Beruf & Arztattest

Beitrag von karlm »

Guten Tag zusammen,
folgendes: nach der Lehre (Abschluß vergangenes Jahr) hat Sohn einen auf 1 Jahr (bis 31. August08)befristeten Arbeitsvertrag von seiner Ausbildungsfirma bekommen.
Leider hat er jetzt dermatologische Probleme (KfZ-Firma --- Ekzem, Neurodermitis). Der Hautarzt wird ihm leider Untauglichkeit für diesen Beruf attestieren.
Frage: - kann er auf Grund des Attestes kündigen?
- muss er mit Sperrfristen vom AA rechnen?
- ist es möglich (mit Hilfe des AA?) sein Fachabitur nachzuholen
um dann eine völlig andere berufliche Richtung einzuschlagen (Studium im KfZ bzw. Technikbereich)?
- erhält er bis zum eventuellen Beginn der 1-jährigen FOS Alg1?

Sohn ist 24 und wohnt in einer WG.

Ich danke schon mal im Voraus für Eure Tipps und Ratschläge.
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)

Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
karlm
Beiträge: 76
Registriert: 15.06.2007 08:21
Wohnort: sachsen

zu pkt. 2

Beitrag von karlm »

- muss er mit Sperrfristen vom AA rechnen?

ok, habs gerade gelesen. Also bei Kündigung mit Attest keine Sperre.

Sorry
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)

Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Drohende Gefährdung der Gesundheit durch die Arbeit dürfte ziemlich klar ein "wichtiger Grund" iSd § 144 (1) SGB III sein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten