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§ 125 SGB III

Verfasst: 12.03.2008 20:45
von pezet
Hallo, ich bekomme ALG I nach o.g. Paragraphen, also weil ich krank bin und kein Krankengeld mehr bekomme.
Ein Rentenantrag wurde abgelehnt und ich klage dagegen.
In meinem Betrieb bin ich noch ungekündigt, sie haben dort aber keine Arbeit für mich, die meinem Gesundheitszustand entspricht.
Vom AA werde ich nun gedrängt mir verstärkt eine Arbeit zu suchen, sonst würden sie mir das ALG kürzen.
Wie ist das aber rechtlich, wenn ich jetzt eine Arbeit annehmen würde, kann dann nicht die Rentenversicherung sagen, daß sich mein Antrag auf EU Rente erledigt hat?
Wie muß ich mich meinem (ehemaligem) Arbeitgeber gegenüber verhalten. Er fordert, daß ich selbst kündige, das will ich eigentlich nicht, sollte ich aber doch eine andere Arbeit finden, muß ich das wohl machen.
Wer wäre der richtige Ansprechpartner für mich, bei dem ich mal so richtig Auskunft bekommen kann.
Vielleicht kennt sich hier jemand aus, oder hat etwas ähnliches erlebt

Verfasst: 13.03.2008 13:27
von Melinde
Hallo
So richtig weiss ich auch nicht Bescheid, da solltest Du Dich an den Rentenversicherungsträger wenden. Da gibt es die Versichertenältesten die beraten.
Schau mal ob Du in den Übersicht der aktuellen Versionen der Durchführungsanweisungen zum Arbeitslosengeld auch was findest.
Gruss

Verfasst: 13.03.2008 13:56
von pezet
Hallo Melinde, danke für Deine Antwort. In den Gesetzestexten habe ich nicht das Richtige gefunden. Beim Rententräger war ich auch schon mal (aber bei einem Berater) habe dort meine Situation geschildert und wegen einer Umschulung gefragt. Aber dort meinte man nur, solange die Klage läuft, können sie nichts machen.
Aber die Idee mit dem Ältesten ist gut, da werde ich mal nachfragen.
Vielleicht meldet sich hier auch noch jemand.