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selbständigkeit aufgegeben.....anspruch auf alg I???
Verfasst: 16.01.2008 18:44
von dit_prinzesschen
hab mal ne frage, wenn man die selbständigkeit aufgibt,weil man es finanziell einfach nicht mehr schafft,hat man danach anspruch auf ALG I oder ALG II???
Wäre super wenn ihr mir helfen könnt!!
Verfasst: 16.01.2008 21:34
von Henry01
Wie lange bestand die Selbständigkeit und was war vorher?
Henry
Verfasst: 16.01.2008 22:35
von DjTermi
Du musst die so genannte Anwartschaft erfüllen:
Wenn Du erstmalig Arbeitslosengeld beziehen Willst; Musst Du in den letzten 24 Monaten vor der selbständigen Tätigkeit mindestens 52 Wochen als Dienstnehmer/in Arbeitslosenversichert gewesen sein.
Bei jeder weiteren Inanspruchnahme: 28 Wochen in den letzten 12 Monaten.