hab mal ne frage, wenn man die selbständigkeit aufgibt,weil man es finanziell einfach nicht mehr schafft,hat man danach anspruch auf ALG I oder ALG II???
Wäre super wenn ihr mir helfen könnt!!
selbständigkeit aufgegeben.....anspruch auf alg I???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Du musst die so genannte Anwartschaft erfüllen:
Wenn Du erstmalig Arbeitslosengeld beziehen Willst; Musst Du in den letzten 24 Monaten vor der selbständigen Tätigkeit mindestens 52 Wochen als Dienstnehmer/in Arbeitslosenversichert gewesen sein.
Bei jeder weiteren Inanspruchnahme: 28 Wochen in den letzten 12 Monaten.
Wenn Du erstmalig Arbeitslosengeld beziehen Willst; Musst Du in den letzten 24 Monaten vor der selbständigen Tätigkeit mindestens 52 Wochen als Dienstnehmer/in Arbeitslosenversichert gewesen sein.
Bei jeder weiteren Inanspruchnahme: 28 Wochen in den letzten 12 Monaten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.