ALG 1 und Steuerklasse

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pezet
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ALG 1 und Steuerklasse

Beitrag von pezet »

Hallo, meine Frau und ich hatten Steuerklasse 3 und 5. Mit diesen sind wir arbeitslos geworden.
Jetzt bekommt meine Frau wieder Arbeit, bei mir sieht es aus gesundheitlichen Gründen schlecht damit aus.
Wenn wir jetzt die SK wieder ändern, wie wirkt sich das auf mein ALG aus?
Bekomme ich dann weniger?
Wenn ja:gibt es irgendwo einen Rechner, mit dem wir das ausrechnen können?
Danke für Eure Antworten!
Alles Gute pezet
**************
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo pezet
Prima das mit dem Job für Deine Frau.
Wegen der Steuerklassen schau mal in meine noch unsortierte Sammlung ob Dir da was weiterhelfen kann.
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

http://www.test.de/themen/steuern-recht ... 855/17855/

http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/ban ... index.html


http://www.sovd-bbg.de/Sozialrecht.html (hier ist was ziemlich weit unten auf der Seite)


http://www.mkalus.de/html/wechsel_der_steuerklasse.html

http://www.steuer.niedersachsen.de/Serv ... pt2007.htm

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo...
die Bemessung des ALG 1 hängt von der gewählten Steuerklasse ab. So wird nämlich beim Auszahlungsbetrag fiktiv Lohnsteuer berechnet. Angeben muss Du das eh, welche Du nun hast. Die Steuerkarte in Kopie einreichen.


Hier kannst Du mal schauen was das ausmacht.

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... pensub=652
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hätte da auch mal ne Frage.
Wenn bei einem Ehepaar, Steuerklassenkombination III/V, durch Konzernfusion in absehbarer Zukunft der Verlust des Arbeitsplatzes des Partners mit StKl V zu befürchten ist wäre ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel vielleicht sinnvoll wegen Höhe des Alg1. Weitergehende Ansprüche auf Alg2 bestünden nicht.
Wäre „rechtzeitig“ besser noch in diesem Jahr oder erst wenn die Kündigung „feierlich überreicht“ wurde?
Danke schon mal für Antworten, weitere Hinweise und Tips sind ebenfalls willkommen.
Auch wenn jemand schon einen Überblick hat wie das mit der längeren Laufzeit Alg1 ist bei Jahrgang 1956.
Und natürlich Daumendrücken das der Kelch vorübergeht.
Gruss
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