ARBEITSLOSMELDUNG PER TELEFON
Verfasst: 01.06.2007 13:16
Absofort ist es jetzt möglich, sich telefonisch "arbeitssuchend" zu melden. All denjenigen, die tatsächlich von diesem ‚Kundenservice’ Gebrauch machen wollen, rate Ich dringend, sich folgende Notizen zu machen:
- Datum und Uhrzeit des Telefonats
- Name des Gesprächspartners
- Stichworte des Gesprächsinhalts
Außerdem sollte man um umgehende schriftliche Bestätigung bitten, dass es sich bei dem Telefonat um die nach §122 SGB III erforderliche persönliche Meldung handelte.
- Datum und Uhrzeit des Telefonats
- Name des Gesprächspartners
- Stichworte des Gesprächsinhalts
Außerdem sollte man um umgehende schriftliche Bestätigung bitten, dass es sich bei dem Telefonat um die nach §122 SGB III erforderliche persönliche Meldung handelte.