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Auswanderung in die Schweiz

Verfasst: 04.05.2007 15:18
von schnatte
Bitte um Hilfe!
Ich lebe im Moment von Alg 2 und hab im -September diesen Jahres eine Stelle in der Schweiz!
nun meine Frage:kann ich einen zuschuss vom Arbeitsamt berlin bekommen für den Umzug mit meinen Möbeln?
würde mich sehr freuen über eine Antwort

Verfasst: 04.05.2007 20:46
von Melinde
Hallo schnatte
Sind zwar nur Kann Bestimmungen aber stell einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe wegen Arbeitsantritt. Wird der abgelehnt muss das dann gut begründet werden und nicht nur mit "kein Geld für da" und Du kannst Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, notfalls auch klagen.
Die Beihilfe gilt eigentlich eher bei Alg1 Bezug, aber was hindert Dich es auch zu fordern, Du bist nicht weniger wert nur weil Du länger ohne Job bist.
Gruss

Weitere Infos zu Mobilitätshilfen hier

Verfasst: 06.05.2007 10:36
von DjTermi
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches können Arbeitslose, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, durch Mobilitätshilfen gefördert werden, sofern dieses zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Die Mobilitätshilfen umfassen unter anderem Umzugskostenbeihilfe oder Beihilfen zum Kauf von Arbeitskleidung. Diese Leistungen können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II können unter Umständen Mobilitätsbeihilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erhalten. Entscheidungsträger ist die jeweils zuständige Agentur für Arbeit, Kommune oder Arbeitsgemeinschaft.
Anmerkung:
Sowohl für Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, als auch für Mobilitätshilfen gilt, dass man im Vorfeld einen Antrag auf Erstattung der Kosten stellen muss. Informationen und Anträge erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur vor Ort oder Per Telefon

Verfasst: 06.05.2007 16:15
von schnatte
vieln Dank ersteinmal schon mal sehr hilfreich!

Umzug ins (Nicht-EU-) Ausland

Verfasst: 19.03.2008 14:16
von schoolar
Hi,

da möchte ich nochmal gern nachhaken:

Hier steht geschrieben, daß die Bewilligung nur erfolgt/möglich ist, wenn der Umzug NACH der Arbeitsaufnahme im Ausland erfolgt. Kann dazu jemand qualifiziert Auskunft geben? Irgendwie erschließt sich da der Sinn nicht so recht für mich... :? Wer geht denn ohne seine Habseligkeiten ins Ausland und kann dann ordentlich von dort aus den Umzug organisieren...?!

Gruß,

Tom

Verfasst: 19.03.2008 20:22
von DjTermi
(6) Als Umzugskostenbeihilfe können die Kosten für das Befördern des Umzugsgutes im
Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 des Bundesumzugskostengesetzes von der bisherigen Wohnung
zur neuen Wohnung übernommen werden, wenn der Umzug innerhalb von zwei
Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung stattfindet* und der Umzug durch die Aufnahme
einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des nach § 121 Abs. 4 zumutbaren Tagespendelbereichs
liegt


*Das soll heissen, wenn Du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast !


Die AA muss sich doch auch absichern.