Frage zum Bestehen einer BG und vorhandenem Vermögen
Verfasst: 06.03.2007 22:47
Hi Leute bin auch neu hier im Forum . Hab auch dementsprechend gleich eine Frage... -.-
und zwar ist es so , das ich seit über einem Jahr mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung wohne . Seit dem 1. Januar 06 .
Nachdem ALG1 bekomm ich Netto 60% auf mein ehemaliges Lehrlingsgeld bezogen wahre und schreibe 240 Euro .
Somit ich einen Mietzuschuss beantragen wollte bzw auch schon den ersten Termin hatte.. und jetzt am kommenden Freitag den nächsten habe zum Fertigstellen des Antragen .
Die Wohnung hat 97 qm und vielleicht 50 qm davon richtige Wohnfläche.
Zu mir selbst , ich bin 20 Jahre alt .
Das Problem ist nun dabei , ich sollte alle Vermögensangaben machen von meiner Freundin . Sie hat jedoch ein Konto mit einem gewissen hohen Satz an Geld drauf das fest angelegt ist und einen gewissen Zinssatz erhält wobei sie auch Zugriff hat falls von Nöten . Ich hab irgendwo im Internet was gelesen das pro Person 13.000 Euro insgesamt auf allen Konten haben darf ... oder irre ich mich ? Denn falls ich mich irre , muss meine Freundin für mich aufkommen ???
Habe wie gesagt die Lehre abgeschlossen als nicht bestanden . ALG1 ist mein Abgabetermin am Donnerstag . ALG1 steht mir ja angeblich zu .
Erbitte um Hilfe ! Danke
und zwar ist es so , das ich seit über einem Jahr mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung wohne . Seit dem 1. Januar 06 .
Nachdem ALG1 bekomm ich Netto 60% auf mein ehemaliges Lehrlingsgeld bezogen wahre und schreibe 240 Euro .
Somit ich einen Mietzuschuss beantragen wollte bzw auch schon den ersten Termin hatte.. und jetzt am kommenden Freitag den nächsten habe zum Fertigstellen des Antragen .
Die Wohnung hat 97 qm und vielleicht 50 qm davon richtige Wohnfläche.
Zu mir selbst , ich bin 20 Jahre alt .
Das Problem ist nun dabei , ich sollte alle Vermögensangaben machen von meiner Freundin . Sie hat jedoch ein Konto mit einem gewissen hohen Satz an Geld drauf das fest angelegt ist und einen gewissen Zinssatz erhält wobei sie auch Zugriff hat falls von Nöten . Ich hab irgendwo im Internet was gelesen das pro Person 13.000 Euro insgesamt auf allen Konten haben darf ... oder irre ich mich ? Denn falls ich mich irre , muss meine Freundin für mich aufkommen ???
Habe wie gesagt die Lehre abgeschlossen als nicht bestanden . ALG1 ist mein Abgabetermin am Donnerstag . ALG1 steht mir ja angeblich zu .
Erbitte um Hilfe ! Danke