Frage zum Bestehen einer BG und vorhandenem Vermögen

Hier können Fragen zum Arbeitslosengeld 1 diskutiert werden.
Fragen wie
ALG1 wer hat Anspruch, wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich, wie ist die Berechung von ALG 1, können im Arbeitslosengeld 1 Forum besprochen werden.
Dj Termi ist da ein kompetenter Moderator im ALG1 Forum

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Gesperrt
Dawnelf
Beiträge: 2
Registriert: 06.03.2007 22:26

Frage zum Bestehen einer BG und vorhandenem Vermögen

Beitrag von Dawnelf »

Hi Leute bin auch neu hier im Forum . Hab auch dementsprechend gleich eine Frage... -.-

und zwar ist es so , das ich seit über einem Jahr mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung wohne . Seit dem 1. Januar 06 .

Nachdem ALG1 bekomm ich Netto 60% auf mein ehemaliges Lehrlingsgeld bezogen wahre und schreibe 240 Euro .

Somit ich einen Mietzuschuss beantragen wollte bzw auch schon den ersten Termin hatte.. und jetzt am kommenden Freitag den nächsten habe zum Fertigstellen des Antragen .

Die Wohnung hat 97 qm und vielleicht 50 qm davon richtige Wohnfläche.
Zu mir selbst , ich bin 20 Jahre alt .

Das Problem ist nun dabei , ich sollte alle Vermögensangaben machen von meiner Freundin . Sie hat jedoch ein Konto mit einem gewissen hohen Satz an Geld drauf das fest angelegt ist und einen gewissen Zinssatz erhält wobei sie auch Zugriff hat falls von Nöten . Ich hab irgendwo im Internet was gelesen das pro Person 13.000 Euro insgesamt auf allen Konten haben darf ... oder irre ich mich ? Denn falls ich mich irre , muss meine Freundin für mich aufkommen ???

Habe wie gesagt die Lehre abgeschlossen als nicht bestanden . ALG1 ist mein Abgabetermin am Donnerstag . ALG1 steht mir ja angeblich zu .

Erbitte um Hilfe ! Danke
Dawnelf
Beiträge: 2
Registriert: 06.03.2007 22:26

Beitrag von Dawnelf »

danke für die informationen rofl .

Naja das ganze hatt sich eh erledigt .

Mfg schönen tag noch
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Endschuldigung bitte aber die frage wurde um 22:47 gestern abend gestelt, und heute morgen hast Du direkt nachgefragt warum noch keine Antwort da ist. Gerade mal 12 vergangen also ein wenig zeit muss man schon aufbringen...
Aber da die frage beantwortet ist, schliesse ich das dann hier !

Und für die Zukunft bissel Geduld mitbringen ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gesperrt