Hallo..
hab ein kleines Problem.
Ich bin arbeitslos und habe ein Gewerbe im Nebenerwerb.
Dazu muss ich vierteljährlich eine Gewinn-Verlustrechnung zur Überprüfung einreichen. Dies hab ich auch getan. Nun zum Problem:
Jetz habe ich ein Schreiben bekommen in der die Einstellung der Zahlung von Arbeitslosengeld angekündigt wurde. Grund: Gewinn-Verlustrechnung muss vom Steuerberaten abgesegnet sein. Jetzt gehts hier aber um 'lächerliche' Einnahmen von gerade mal 280,05€ in drei Monaten. Dazu kommen meine Ausgaben von 347,48€ . Macht nen Verlust von 66,98€.
Gibt es soetwas wie Steuerberater-Pflicht?? Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Bitte um Eure Hilfe..
Danke im Voraus..
Marco
Einstellung der Zahlung vom Arbeitslosengeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ich würde -Dir vorschlagen Du rufst einmal die Arbeitsrechtshotline an, aber ich bin mir sicher das dies nur vom Steuerberater oder der IHK gemacht werden kann.
Arbeitsrechtshotline 01805 / 676713
Arbeitsrechtshotline 01805 / 676713
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.