Hallo,
mein Freund hat von 23.08.2006 bis kommenden 26.11.2006 bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet.
Hat er Anspruch auf ALG1?
Wenn nicht wie mach ich das nun mit der Arge?...Wir haben uns im glauben, das die Auftragslage weiterhin gut bleibt bei dieser Firma, die dies uns auch so gesagt hat (wir glauben bald keinenm mehr), ein Haus gemietet was natürlich mehr an Miete kostet als die Wohnung die wir noch haben.
Wir hatten bis einschl. September ALG2 bekommen.
Jetzt haben wir natürlich einen Mietvertrag ab 1.1.2007 und möchten auch gerne dieses Haus weiterhin mieten, das es für 4 Personen in 3ZKB zu eng wurde...haben 2 Kids ein Junge und ein Mädchen, die sich in einem Kinderzimmer nur fetzen
LG Nadine
Anspruch auf ALG1???
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Anspruch auf Alg I hat man nur: Wenn man 12 Monate versicherungsflichtigbeschäftigt war in den Le. 2 Jahre !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.