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anspruch zwischen ausbildung und studium

Verfasst: 09.11.2006 22:37
von gsgs21
Hallo ich hab mal ne dringende Frage.
Ich beende meine Ausbildung im Januar nächsten jahres und werde ab oktober studieren gehen. Nun war ich für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld beantragen und in dem antrag steht die frage ob in Zukunft eine Hochschule oder ein Studium abgelegt werden wird. Darunter steht in kleinschrift das dann geprüft werden müsse ob Anspruch bestehe. Nun hab ich bedenken das wenn ich ja ankreutze das ich keinen anspruch haben für januar bis oktober. Könnt ihr mir weiterhelfen. Ich hab ne eigene wohnung und wohn nicht mehr in meiner Heimatstadt und bin 21 jahre alt.

Verfasst: 09.11.2006 22:41
von DjTermi
Du musst ja ankreutzen, oder möchtest Du falsche Angaben machen ?

*falschaussage

Verfasst: 09.11.2006 22:46
von gsgs21
Ja ich würde dann ne falschaussage machen. Ich könnte mich ja auch erst ab september für diesen qualifkationsweg entschieden haben. Wichtig ist ja nur das ich erstmal das geld bekomme für meine Miete und alles. ich würde ja richtig aussagen wenn ich sicher bin das ich anspruch hab. Aber weiss nicht wo ich mich darüber erkundigen kann deswegen hab ich es hier versucht.

Verfasst: 10.11.2006 10:27
von DjTermi
Wenn Du innerhalb der letzten. 2 Jahre 12 Monate Versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast Du Anspruch auf ALG I.