anspruch zwischen ausbildung und studium

Hier können Fragen zum Arbeitslosengeld 1 diskutiert werden.
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ALG1 wer hat Anspruch, wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich, wie ist die Berechung von ALG 1, können im Arbeitslosengeld 1 Forum besprochen werden.
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gsgs21
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anspruch zwischen ausbildung und studium

Beitrag von gsgs21 »

Hallo ich hab mal ne dringende Frage.
Ich beende meine Ausbildung im Januar nächsten jahres und werde ab oktober studieren gehen. Nun war ich für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld beantragen und in dem antrag steht die frage ob in Zukunft eine Hochschule oder ein Studium abgelegt werden wird. Darunter steht in kleinschrift das dann geprüft werden müsse ob Anspruch bestehe. Nun hab ich bedenken das wenn ich ja ankreutze das ich keinen anspruch haben für januar bis oktober. Könnt ihr mir weiterhelfen. Ich hab ne eigene wohnung und wohn nicht mehr in meiner Heimatstadt und bin 21 jahre alt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Du musst ja ankreutzen, oder möchtest Du falsche Angaben machen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
gsgs21
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*falschaussage

Beitrag von gsgs21 »

Ja ich würde dann ne falschaussage machen. Ich könnte mich ja auch erst ab september für diesen qualifkationsweg entschieden haben. Wichtig ist ja nur das ich erstmal das geld bekomme für meine Miete und alles. ich würde ja richtig aussagen wenn ich sicher bin das ich anspruch hab. Aber weiss nicht wo ich mich darüber erkundigen kann deswegen hab ich es hier versucht.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn Du innerhalb der letzten. 2 Jahre 12 Monate Versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast Du Anspruch auf ALG I.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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