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Unterhaltsanspruch, Arbeitlosengeld, dauer getrenntlebend

Verfasst: 07.11.2006 10:07
von borni
Hallo!

Ich und meine Ehemann sind dauerhaft getrennt. Während der 3 jährigen Ehe war ich die ganze Zeit Studentin, habe aber Bafög erhalten und als Werkstudentin gearbeitet und mein Ehemann hatte 2 Jahre lang keine Arbeitserlaubnis, inzwischen arbeitet er jetzt fast seit einem Jahr. Es besteht die Möglichkeit, dass er bald den Job verliert, ich aber bin mit dem Studium inzwischen fertig und werde bald arbeiten. Falls mein Ex Arbeitslosengeld beantragt, wird mich das Amt zum Unterhalt meines dauerhaft getrennt lebenden Ehemannes zwingen und in welchem Umfang?

Verfasst: 07.11.2006 15:33
von DjTermi
Am besten bei der Agentur für Arbeit anrufen und mit der Arbeiterlaubnisverfahren Abteilung verbinden lassen !

Verfasst: 07.11.2006 21:12
von borni
Ich verstehe nicht ganz was es mit der Arbeitserlaubnisabteilung zu tun haben soll, denn Arbeitserlaubnis haben wir beide. Mir geht es um Unterhaltsansprüche bei Erhaltung der Arbeitslosengeld! Danke

Verfasst: 08.11.2006 06:58
von DjTermi

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gearbeitet und mein Ehemann hatte 2 Jahre lang keine Arbeitserlaubnis
darum komme ich darauf , jetzt sagst Du ihr habt sie beide gehabt was denn nun ?
Aber wenn es um unterhalt geht, musst du dich ans Versorgungsamt wenden.