Abfindung und ALG 1
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Abfindung und ALG 1
Halli hallo, weiß jemand ob bei Alg 1 ne Abfindung angerechnet wird ??? Und wenn ja wie sieht die Anrechnung dann aus ??? Vielen Dank und Gruß Birgit
Die Abfindung bleibt bei anschließender Arbeitslosigkeit unberücksichtigt, wenn eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt. Sollte die Kündigungsfrist eingehalten sein, wird ohne weitere Bedingungen und ohne Anrechnungen das Arbeitslosengeld gezahlt. Ist die Kündigungsfrist nicht eingehalten, weil eine Aufhebungsvertrag vorliegt, dann droht nicht nur eine Sperrzeit, sondern das Arbeitslosengeld ruht auch für eine bestimmte Zeit. Die Dauer des Ruhenszeitraums richtet sich nach der Höhe der Abfindung, dem alter des Arbeitnehmers, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die tarifliche oder gesetzliche Dauer der Kündigungsfrist.
Hatte ich aber bereits hier http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... hp?p=14233 schon gesagt.
Hatte ich aber bereits hier http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... hp?p=14233 schon gesagt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.