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ALG2 nach der Ausbildung / 140€ basis

Verfasst: 01.11.2006 12:55
von Homer
hi,
ich habe mich arbeitslos nach der ausbildung gemeldet und bekomme nun 200€ alg2!? Nun habe ich aber gehört das der mindestsatz bei 345 € liegt (hartz4), ist doch aber das selbe oder nicht?


und zum anderen bin ich bei meinem alten chef auf 140 angemeldet. wie läuft das nun aber, da ich nicht jeden monat dort arbeiten werden sondern nur,wenn arbeit vorhanden ist. wie oder was muss ich nun machen? muss ich ein formular bei arbeitsamt ausfüllen oder wie läuft das da ab?

danke für die hilfe

mit freundlichem gruß
homer

Verfasst: 01.11.2006 13:05
von Melinde
Hallo Homer
Bekommst Du noch Kindergeld? Wenn ja wird das als Einkommen angerechnet.
Lass Dir die Berechnung von Deinem Sachbearbeiter nochmal erklären, bei unter 25 jährigen in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern ist der Satz 276 €.
Mit dem Zuverdienst meldest Du die Tätigkeit beim Amt an, gibst jeden Monat einen Einkommensnachweis des Arbeitgebers ab und dann wird berechnet. Die ersten 100 € sind Freibetrag, alles was darübergeht wird mit 20% angerechnet.
Gruss

Verfasst: 01.11.2006 18:17
von Homer
ne kein kindergeld mehr und ich wohn alleine...
Mit dem Zuverdienst meldest Du die Tätigkeit beim Amt an, gibst jeden Monat einen Einkommensnachweis des Arbeitgebers ab und dann wird berechnet. Die ersten 100 € sind Freibetrag, alles was darübergeht wird mit 20% angerechnet.
denke bis 165€ kann man beim als arbeitsloser dazuverdienen ohne das etwas abgezogen wird. Meinst du mit dem einkommensnachweis den lohnschein?

Verfasst: 01.11.2006 20:54
von Melinde
Hallo Homer
Bei Alg2 muss jede Einnahme gemeldet werden sonst gibt es Ärger.
Lohnbescheinigung des Arbeitgebers reicht als Einkommensnachweis aus.
Gruss