Abfindung Alg 1 ist das schon ne Kündigung gewesen ???

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birgit-t
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Abfindung Alg 1 ist das schon ne Kündigung gewesen ???

Beitrag von birgit-t »

Hallo, habe mal ne Frage vielleicht weiß ja jemand RAT für mich. Mein Mann arbeitet in einer großen O+G Firma. Heute kam der Chef ( cholerisch) raus und pöbelte rum. Sie sollen alle aufhören zu Spielen er hätte die Schnauze VOLL.
Kurz darauf wurde mein Mann persönlich ins Büro gerufen.Der Chef zu meinen Mann : Sagen Sie wie hoch Ihre Abfindung sein soll, dann können Sie gehen.
Mein Mann der solche Schreihälse gar nicht leiden kann ironisch 1 Million dann gehe ich.
Der Chef völlig wütend. Bis Montag überlegen Sie sich ne Zahl Sie können jetzt sofort Feierabend machen.
Mein Mann nach hause. Weiß jemand da vielleicht Rat ??? Wir haben drei Kinder und er ist 9 1/2 Jahre im Betrieb.
Schätze ne Rechtsauskunft ist da wohl nicht vermeidbar oder ???
Wird ne evtl. Abfindung aufs ALG 1 angerechnet ??ß
Gruß Birgit
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die Abfindung bleibt bei anschließender Arbeitslosigkeit unberücksichtigt, wenn eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt. Sollte die Kündigungsfrist eingehalten sein, wird ohne weitere Bedingungen und ohne Anrechnungen das Arbeitslosengeld gezahlt. Ist die Kündigungsfrist nicht eingehalten, weil eine Aufhebungsvertrag vorliegt, dann droht nicht nur eine Sperrzeit, sondern das Arbeitslosengeld ruht auch für eine bestimmte Zeit. Die Dauer des Ruhenszeitraums richtet sich nach der Höhe der Abfindung, dem alter des Arbeitnehmers, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die tarifliche oder gesetzliche Dauer der Kündigungsfrist.

Und eine Kündigung ist in Schriftlicher Form zu bekommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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