Seite 1 von 1

Anrechnung von ALG 1?

Verfasst: 25.10.2006 23:27
von kingsauron
Hallo.
Ich bin neu hier. Ich beziehe zZ ALG 1 und wohne in der Eigentumswohnung meines Vaters. Miete muss ich nicht zahlen.

Meine Frage:
Meine Freundin bezieht ALG2 und würde gern mit mir zusammen ziehen. Entsteht dann eine Bedarfsgemeinschaft und mein ALG1 wird gekürzt?

Lg kingsauron

Verfasst: 26.10.2006 09:17
von DjTermi
Dein ALG I kan nicht gekürzt werden, das ALG II wird dann angerechnet.

ALg1 +Kindergeld

Verfasst: 16.12.2006 12:37
von Nancy
Hallo

Eine Frage:Wird Kindergeld auf Alg1 angerechnet? soll 1000€ nachzahlen.


mfg Nancy

Verfasst: 16.12.2006 13:30
von DjTermi
Auf das ALG II werden fast alle Einkünfte angerechnet. Anrechnungsfrei sind zum Beispiel Erziehungs- und Pflegegeld. Voll angerechnet werden Kindergeld sowie Leistungen aus anderen Sozialversicherungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rente. Das gilt auch für Familienangehörige.

So habe ich es gelernt, @blade sehe ich das falsch ? Ich komme ja nicht wirklich aus dem Leistungsbereich. Weisst Du das als SB für ALG II ?

Verfasst: 16.12.2006 13:39
von blade80
Stimmt schon soweit. Auf ALG1 wird Kindergeld nicht angerechnet wie o. gefragt wurde ;)

Angerechnet werden nicht wie DJ Termi sagte diese Sachen oder z.b. Entschädigungszahlungen.

Verfasst: 16.12.2006 13:56
von Nancy
hallo blade80

klar und verständlich ,ich Danke Dir

Mfg Nancy

Verfasst: 16.12.2006 14:29
von DjTermi
hmm habe ich es denn so kompl. geschrieben (